Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Entsprechend Beschluss DS 19/SVV/0300 vom 03.04.2019 zur Gründung der Sozialen Stadt ProPotsdam gGmbH als Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH informiert der Oberbürgermeister zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben durch die Sozialen Stadt ProPotsdam gGmbH (SSPP).

 

Mit Gesellschafterbeschluss vom 28.11.2022 hat die ProPotsdam GmbH die Aufgaben der SSPP in nachfolgenden Punkten angepasst:

 

1. Übernahme der Trägerschaft des Bürgerhauses Neu Fahrland (Anlage 1)

 

Der Ortsbeirat Neu Fahrland hat sich mit Beschluss DS 22/SVV/0503 vom 29.06.2022 dafür ausgesprochen, dass die SSPP die Trägerschaft des Bürgerhauses Neu Fahrland übernimmt und dafür Sorge trägt, das Ehrenamt im Ortsteil Neu Fahrland wiederaufzubauen.

 

Der Beschluss des Ortsbeirates Neu Fahrland wurde in Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration ausgearbeitet, um die Weiterführung von Begegnungsangeboten im Ortsteil sicherzustellen.

 

Anlass war die Bekanntgabe des Kultur- und Sportclubs Neu Fahrland (KSC2000) e.V., ab 2023 nicht mehr als Träger zur Verfügung stehen zu können. Langfristiges Ziel der Übernahme der Trägerschaft durch die SSPP ist es, eine im Ortsteil angesiedelte, ehrenamtlich getragene Struktur, beispielsweise in Form eines Ortsteilvereins. zu schaffen, der wieder als lokaler Träger agieren kann.

 

 

2. Beratungs- und Unterstützungsangebote für Mieterinnen und Mieter in Bornstedt (Anlage 2)

 

Die SSPP plant im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam im bestehenden sowie noch zu errichtenden geförderten Wohnungsneubau im Bornstedter Feld soziale Angebote für die Mieter*innen schaffen.


In erster Linie sollen Beratungs- und Unterstützungsangebote umgesetzt werden, außerdem Angebote für gemeinschaftliche Aktivitäten wie kochen und selbstorganisierte Nachbarschaftstreffen. Die Angebote der SSPP werden allen Anwohnenden offenstehen, unabhängig davon, ob sie Mieterinnen oder Mieter der ProPotsdam sind. Die SSPP hat mit dem Träger des Stadtteilladens Bornstedt eine enge Zusammenarbeit vereinbart.

 

Es ist ein Umzug des Stadtteilladens Bornstedt vom derzeitigen Standort (Georg-Hermann-Allee 27) in größere Räumlichkeiten in Vorbereitung, die dann gemeinsam mit der SSPP genutzt werden sollen. Aber auch ohne eine Anmietung dieser Räume sind perspektivisch auch an anderer Stelle in Bornstedt Angebote der SSPP r Begegnungsarbeit glich. Die Angebote sollen in Kooperation und Ergänzung zur Arbeit des Stadtteilladens Bornstedt stattfinden.

 

Eine Kooperation des freien Trägers mitMachen e.V. als Vertretung der Trägergemeinschaft aus den Vereinen mitMachen e.V, StadtrandELFen e.V. und der Stadtteil Initiative Bornstedt e.V. mit der SSPP im Stadtteil Bornstedt stellt einen großen Mehrwert in der Bewältigung verschiedener Aufgaben in der Begegnungsarbeit für die Bürgerinnen und Bürger entsprechend der gemeinsamen Absichtserklärung dar. Ziel ist es, eine effektive Ressourcenbündelung z.B. r Miet- und Personalkosten bei Deckung dringend notwendiger Raumbedarfe im Stadtteilladen zu bewirken.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Zu Pkt. 1 rgertreff Neu Fahrland

 

Aufstockung der Zuwendung an Soziale Stadt gGmbH ab 01.01.2023

 

bisher € 19.000                ab 2023 € 50.500            Erhöhung € 31.500

 

Der zusätzliche Aufwand begründet sich in erhöhten Personal- und Sachkosten u.a. durch den Einsatz von Fachpersonal zum Aufbau und zur Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen im Ortsteil, allgemeiner Verwaltungskosten wie Öffentlichkeitsarbeit sowie erhöhter Mietnebenkosten (Energiekostensteigerung).

 

zu Pkt. 2 Stadtteilladen Bornstedt

Aufstockung der Zuwendung Trägergemeinschaft Bornstedt lt. Absichtserklärung

 

bisher € 178.980              ab 2023 € 214.000          Erhöhung € 35.020

 

Der zusätzliche Aufwand begründet sich in erhöhten Miet- und Mietnebenkosten.

 

Die vorgenannten Mehraufwendungen sind Bestandteil der Haushaltsplanung 2023/2024 ff. Sie stehen insofern bis zum Inkrafttreten der Haushaltssatzung unter Haushaltsvorbehalt.

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Anlagen

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