Beschlussvorlage - 03/SVV/0604

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans Nr. 84 „Lennéstraße“, Teilbereich Lennéstraße 16 - 18a der Landeshauptstadt Potsdam (siehe Anlage)

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Erläuterung

Begründung

 

Am 22. April 1999 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 84 „Lennéstraße“ gefasst. Mit dem Bebauungsplan Nr. 84 sollen die charakteristischen, historisch geprägten Strukturen und der vorstädtische Charakter der Lennéstraße bei allen zu erwartenden Veränderungen gesichert und weiterentwickelt werden. Die Lennéstraße ist eine der ältesten Straßenzüge in der Brandenburger Vorstadt. Ihre Bedeutung begründet sich u.a. darin, dass hier noch einige Gebäude (eingeschossig) aus dem 18. Jahrhundert erhalten geblieben sind, die auch zu-künftig gesichert werden sollen.

 

Für den Bereich Lennéstraße 16 - 18 gibt es Informationen über bauliche Veränderungen der vorhandenen Struktur in Anpassung an die umgebende drei- bis viergeschossige Bebauung. Mit Bescheid vom 12.12.2002 ist gemäß § 15 Abs. 1 BauGB die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens auf dem Grundstück Lennéstraße 16 zurückgestellt worden, weil die Durchführung der Planungsziele durch die Umsetzung des Vorhabens wesentlich erschwert werden würde. Die Zurückstellungsfrist läuft am 11.12.2003 aus.

 

Daraus erklärt sich das dringende Erfordernis, zur Sicherung der Planung für das Gebiet der Lennéstraße 16 - 18a eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nein

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