Beschlussvorlage - 23/SVV/0286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschussge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein europaweites, offenes Verfahren mit dem Ziel der Vergabe von Leistungen der Notfallrettung in der Landeshauptstadt Potsdam im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2027 bzw. mit Veröffentlichung der Haushaltssatzung bis Ablauf von 48 Monaten durchzuführen.

 

Der Zuschlag ist im Vergabeverfahren dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen und eine entsprechende Rahmenvereinbarung abzuschließen.
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ x keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

k.A.

 

 

 

 

Begründung:

 

Hintergrund:

 

Mit der Bildung des Amtes für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungswesen der Stadtverwaltung Potsdam zum 1.1.1991 fusionierten die ehemalige Abteilung Feuerwehr des Volkspolizei-Kreisamtes, die Mitarbeiter des Stabes Zivilverteidigung des Rates der Stadt und die Schnelle Medizinische Hilfe (SMH) der Stadt Potsdam.

Seit jeher wird der bodengebundene Rettungsdienst durch den Fachbereich Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam vollumfänglich durchgeführt. Als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind das erforderliche Personal, die Besetzung von Rettungswachen und Rettungsmitteln im zugeteilten Rettungsdienstbereich (deckungsgleich mit dem Stadtgebiet) vorzuhalten. Im Brandenburgischen Rettungsdienstgesetz (BbgRettG) und der Landesrettungsdienstplanverordnung (LRDPV) des Landes Brandenburg wurden im Einvernehmen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten

  1. die Anforderungen an die Eignung und Qualifikation des Personals im Rettungsdienst
  2. die Anforderungen an die Rettungsmittel und deren personelle Besetzung
  3. die Einsatzgrundsätze der Rettungsmittel
  4. nähere Bestimmungen zur Einsatzdokumentation in den integrierten Regional-leitstellen
  5. die Aufgaben und Standorte
  6. die Grundsätze für vorbereitende Maßnahmen der Einsatzorganisation zur Bewältigung von Schadensereignissen mit einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten (MANV/MANE)
  7. nähere Bestimmungen zur Hilfsfrist

festgelegt.

Die Landeshauptstadt Potsdam als kreisfreie Stadt ist gemäß BbgRettG in Verbindung mit der LRDPV verpflichtet, einen Rettungsdienstbereichsplan zu erstellen und zu aktualisieren. In diesem werden die Standorte und Einsatzbereiche der Rettungswachen und Notarztstandorte, die Fahrzeugvorhaltung je Standort und die personelle Besetzung und sachliche Ausstattung definiert.

Sachstand:

 

Der Fachbereich Feuerwehr beabsichtigt Leistungen der Notfallrettung in einer öffentlichen Vergabe europaweit auszuschreiben. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes in der Landeshauptstadt Potsdam wird angestrebt, den ermittelten Mehrbedarf von zwei zusätzlichen Rettungswagen zur Erfüllung der rettungsdienstlichen Aufgaben vollumfänglich an Dritte zu vergeben (§ 10 BbgRettG). Der Dienstleistungsbeginn wird in Abhängigkeit einer erwarteten Veröffentlichung der Haushaltssatzung auf den Beginn des 3. Quartals 2023 terminiert, bestenfalls zum 1.7.2023. Die Dauer der Leistungserbringung wird auf 48 Monate festgesetzt.

 

Der Fremdanbieter hat folgendes Portfolio anzubieten:

  1. das Personal
  2. die Rettungsmittel (Fahrzeuge)
  3. die notwendige Sachmittelausstattung (Bekleidung, Ausrüstung, Beladung, Verbrauchsmaterialien, Medizinprodukte etc.) nach Vorgaben des Trägers
  4. die notwendigen Qualifikationen und
  5. die nachweisbare Leistungsfähigkeit 
  6. ein Ausfallsicherungskonzept

Die Ausschreibung ermöglicht die flexible Aufstockung und bedarfsgerechte Vorhaltung von zusätzlichen Rettungsmitteln in der Notfallrettung.

 

Sollten sich wider Erwarten die Belastungen und die Einsatzzahlen drastisch minimieren, besteht der Vorteil, nicht notwendige Fremdleistungen anzupassen und durch das eigene Personal, eigene Standorte und die eigenen Ressourcen sicherzustellen.

 

Momentan werden durch die Landeshauptstadt Potsdam acht Rettungswagen und drei Notarzteinsatzfahrzeuge personell mit Beamten und Angestellten besetzt. Dieser Grundschutz soll auch zukünftig gewährleistet werden. Die Erhöhung der Vorhaltung tragen dem gestiegenen Einsatzaufkommen, längeren Einsatzzeiten und der drohenden Überlastung im Einsatzdienst Rechnung. Die notärztliche Besetzung erfolgt weiterhin auf der Grundlage eines Gestellungsvertrages mit dem Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH.

 

Ziel ist es, die gesetzlich geforderte Einhaltung der Hilfsfrist in mindestens 95 % der Fälle für die Notfallrettung der Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

Darüber hinaus soll:

 

  • Überstunden und Mehrarbeit abgebaut
  • die physische und psychische Belastung reduziert
  • Ruhezeiten eingehalten
  • Urlaubszeiten gewährt
  • Planmäßige Fortbildungen durchgeführt
  • und eine Glättung der Auslastung und Einsatzzeiten erreicht

werden.

Somit kann der Fachbereich Feuerwehr/die Landeshauptstadt Potsdam weiterhin als attraktiver Arbeitgeber agieren und den künftigen demografischen Entwicklungen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

 

 

 

 

 

 

Bedarf:

 

Die gesetzlichen Vorgaben zur Ermittlung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des bodengebundenen Rettungsdienstes und das Kalkulationsschema zur Bestimmung der Vorhaltung und Kosten des Rettungsdienstes des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) bedingen ein sndiges Controlling und Reporting ausgewählter Kennziffern.

 

Die Leistungskennziffern dienen dem Fachbereich Feuerwehr als Werkzeuge zur Steuerung der rettungsdienstlichen Leistungen. Mittels Bedarfsanalysen, Frequenz- und Auslastungsstatistiken sowie der Personal- und Hilfsfristbemessung werden Risiken und Chancen dargestellt. Aus diesen lassen sich künftige Handlungs- und Problemfelder ableiten. Die vorhandenen Tools ermöglichen die Bestimmung

1.)    der optimalen Lokation von Rettungswachen- und Notarztstandorten

2.)    des notwendigen Personalbedarfs

3.)    der notwendigen Rettungsmittelvorhaltung

4.)    einer auskömmlichen und DIN-gerechten Sachmittelausstattung

5.)    einer bedarfsgerechten Beschaffung

6.)    einer bedarfsgerechten Ausschreibung von Dienstleistungen und Waren

7.)    der Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist.

Oberste Maxime ist die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung aller Patientinnen und Patienten im Rettungsdienstbereich der Landeshauptstadt Potsdam. Hinzu kommt die Sicherstellung des qualifizierten Krankentransportes und die Durchführung von Maßnahmen bei größeren Schadensereignissen.

 

Maßgeblich zur Bestimmung der oberen Parameter sind die Einsatzzahlen, die Hilfsfrist und die Einsatzduplizität (Wahrscheinlichkeit von Parallelereignissen). Ihr Zusammenspiel definiert den erforderlichen Ressourcenansatz in der Bemessung und der Vorhaltung.

 

Einsatzzahlen:

 

 

Werden die Einsatzdaten der Notfallrettung und des qualifizierten Krankentransportes im Zeitraum von 2007 bis 2022 betrachtet, ist eine Zunahme des Einsatzgeschehens von nahezu 70 % zu erkennen. Gab es 2020 noch eine kleine „Einsatzdelle“ die sich noch durch die Eindämmungsverordnungen und „Lockdowns“hrend der pandemischen Covid-19 Pandemie begründen lassen, hat das Einsatzgeschehen ab dem Frühjahr 2021 ungeahnte Ausmaße angenommen. Der überproportionale Anstieg der Einsatzzahlen war nicht prognostizierbar.

Hilfsfrist:

 

Gem. § 8 Absatz 2 BbgRettG i. V. m. § 3 LRDPV ist eine gesetzliche Hilfsfrist normiert. Die Hilfsfrist definiert den Zeitraum vom Notrufeingang in der integrierten Regionalleitstelle bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsfahrzeugs am Einsatzort. Demnach sind die Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, ihre Rettungswachen so zu errichten und zu besetzen, dass jeder an einer Straße gelegene Einsatzort in 95 % aller Fälle in einem Jahr innerhalb von 15 Minuten erreicht wird.

 

 

Die Tabelle stellt die ausgewiesene Hilfsfrist seit dem 1.1.2015 dar. Mit Beginn des Jahres 2020 zeigt sich eine schleichende Verschlechterung der Hilfsfristeinhaltung.

 

Folgende Auswirkungen lassen sich aus der Hilfsfrist für die Landeshauptstadt Potsdam ableiten:

 

-          Längere Einsatzzeiten führen zu einer verringerten zeitlichen Verfügbarkeit von Einsatzmitteln

-          Steigende Einsatzzahlen erhöhen die Wahrscheinlichkeit paralleler Einsatzszenarien und sinkender Ruhephasen zwischen den Einsätzen

Duplizität:

 

Beide Faktoren erhöhen das Risiko, dass nicht ausreichend Einsatzmittel gleichzeitig verfügbar sind. In der Konsequenz müssen Rettungsmittel anderer Träger (benachbarte Landkreise oder Land Berlin) mit längeren Anfahrten alarmiert werden bzw. die Disposition des Rettungsmittels erfolgt verspätet und erhöht das Schadensrisiko der Patientinnen und Patienten.

 

Ergänzend zur Hilfsfristauswertung wird in regelmäßigen Zyklen eine Duplizitätsbetrachtung der Einsatzmittel durchgeführt. Die Duplizität quantifiziert das Risiko von parallelen Notfallereignissen gegenüber der regulären Vorhaltung von Rettungsmitteln. Sie gibt für einen längeren Einsatzzeitraum den Ausblick inwiefern die Vorhaltung ausreichend oder kritisch ist. In der aktuellen Betrachtung des Rettungsdienstes wurden für den Zeitraum 1.1.2021 bis 30.09.2022 etwa 42.000 Einsatzfahrten der Notfallrettung im Stadtgebiet Potsdam analysiert.

 

r die Werktage Montag bis Freitag kann konstatiert werden, dass in der Nachtschicht zwischen 18:45 bis 06:45 Uhr kein erhöhtes Risiko für Patientinnen und Patienten in Potsdam besteht.

 

Werktags zwischen 06:45 bis 18:45 Uhr besteht jedoch ein erhebliches Risiko, dass die Vorhaltung von acht Rettungswagen nicht ausreicht. Jeden zweiten Tag werden mehr als neun Parallelereignisse gemeldet. Alle vier Tage können statistisch sogar zehn Einsätze gleichzeitig gemessen werden. Eine Sofortzuteilung Potsdamer Rettungsmittel im eigenen Rettungsdienstbereich ist somit nicht möglich. Die Alarmierung fremder Rettungsmittel aus anderen Rettungsdienstbereichen (Potsdam-Mittelmark, Berlin, Havelland, Teltow-Fläming, usw.) ist zwingend erforderlich. Die Anforderung von Rettungsmitteln aus anderen Gebietskörperschaften führt zu einer erheblichen Verschlechterung der dortigen Notfallvorhaltung, längeren Anfahrtszeiten und gefährdet die Patientenversorgung im erheblichen Maße. Die Überlastung eines Trägers führt in diesem Engpasssystem zur Überlastung der angrenzenden Rettungsdienstbereiche. Wenn es zu einer Disposition (Alarmierung) von Potsdamer Rettungsmitteln in benachbarte Rettungsdienstbereiche kommt, tritt der gleiche Engpass im Stadtgebiet auf.

 

Im Ergebnis kann konstatiert werden, dass werktags zwischen 7 Uhr und 19 Uhr eine Risikowahrscheinlichkeit von 5,10 % vorliegt, dass die aktuelle Vorhaltung von acht Rettungswagen für eine Direktzuteilung (94,90 %) nicht auskömmlich ist. Der Schwellwert der Analyse und das bestimmte Qualitätsniveau liegt bei einer dauerhaften Sofortzuweisungsrate von ca. 98 % bis 99 %. Somit sollte das maximale Risiko einer Nichtzuweisung von Rettungsmitteln alle fünf Tage vorkommen. Ebenfalls konnte am Wochenende eine Mindervorhaltung von einem Rettungswagen festgestellt werden. Hier liegt die Wahrscheinlichkeit bei sieben vorgehaltenen Rettungswagen bei 3,97 %, dass ein achter Paralleleinsatz disponiert werden könnte.

 

Fazit:

 

Die Bedarfsanalyse und Risikobewertung der aktuellen Rettungsdienstleistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Potsdam zeigt auf, dass mindestens ein Rettungswagen á 12 Stunden von Montag bis Freitag und ein Rettungswagen á 12 Stunden von Montag bis Sonntag benötigt werden.

 

 

Die Vergabe der Leistungen an Dritte ermöglicht es dem Fachbereich Feuerwehr zeitnah und effektiv die Leistungsfähigkeit des bodengebundenen Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Potsdam auf das zwingend notwendige Niveau zu heben und flexibel auf sich ändernde Parameter zu agieren. Die Berufsfeuerwehr stellt mit ihrer aktuellen Rettungsdienstvorhaltung den Grundschutz der Stadt sicher. Der zusätzliche Leistungserbringer ermöglicht es dem Träger des Rettungsdienstes temporär auf demografische, rechtliche, wirtschaftliche und gesundheitspolitische Faktoren zu reagieren. Folgende Vorteile werden durch die externe Vergabe verfolgt:

 

-          Anhebung des Schutzzielniveaus auf 95 % / Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist

-          Minimierung des Gesundheitsrisikos

-          Anhebung der Kapazitäten und Entlastung des Einsatzdienstes

-          reguläre Gewährung von Urlaub und Freizeitausgleich

-          Abbau angestauter Fortbildungsdefizite im Rettungsdienst

-          Attraktivität am Arbeitsmarkt – zur Besetzung der vorhandenen Stellen

-          Anhebung der Motivation der Mitarbeitenden, Verringerung von Ausfallzeiten

-          Flexibilisierung der Vorhaltung

-          Reduzierung des Aufwandes von Vergabeverfahren für Fahrzeuge, Bekleidung, Reinigung und Verbrauchsmaterialien

Die aktuellen Belastungsspitzen können derzeit nicht durch den Fachbereich Feuerwehr oder die Landeshauptstadt Potsdam aufgefangen werden. Zur Erhöhung der Vorhaltung mit eigenen Beamten und Angestellten:

-          müssten zusätzliche Stellen im Stellenplan verankert werden

-          müssten zusätzliche Vergabeverfahren für Fahrzeuge, Sachmittel, Ausstattung und Verbrauchsmaterialien initiiert werden

-          dauert die Beschaffung von weiteren Rettungswagen 24 – 36 Monate

Ein kurzfristiges agieren und reagieren auf die aktuell kritische Situation ist nicht möglich.

Die Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen ermöglicht einen zeitlichen Übergang, durch ständiges Controlling die Situation zu erfassen und die bestmögliche Lösung für die kommenden Jahre zu erarbeiten.

 

 

 

 

Rechtsgrundlage:

 

Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz BbgRettG) vom 14. Juli 2008 (GVBI.I/08, [Nr. 10], S 186), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 42], S.11)

 

Gemeinsamer Runderlass über die Errichtung und den Betrieb von Leitstellen für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Leitstellenerlass) vom 7. April 1994, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg (ABI/94, [Nr.27], Seite 400);

 

Verordnung über den Landesrettungsdienstplan (Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV) des Landes Brandenburg vom 24.10.2011, veröffentlicht im (GVBl. II/11, [Nr.64]), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Dezember 2022 (GVBl.II, Nr. 82);

 

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 09], S.197), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 43], S.25)

 

nftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vom 1. Januar 1988 zuletzt geändert am 20. Dezember 2022

 

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 1. Januar 1958 zuletzt geändert am 19. Juli 2022

 

Vergabeverordnung (VgV) vom 1. März 1994 zuletzt geändert am 9. Juni 2021

Brandenburgisches Vergabebesetz (BbgVergG) vom 29. September 2016 zuletzt geändert am 13. April 2021

 

Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen vom 26. August 2019

EU-Richtlinien und Verordnungen zur Regelungen von Vergaben und öffentlichen Aufträgen

 

 


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die europaweite Ausschreibung wurde seitens des Fachbereichs Feuerwehr eine Kostenschätzung durchgeführt. Für die Leistungserbringung wird von einer Laufzeit von 48 Monaten, beginnend mit dem 1.7.2023, ausgegangen. In der Kalkulation der Kostenschätzung werden die Kosten zur Besetzung zweier Rettungswagen, der Fahrzeugkosten, der Bekleidung, der Fortbildung, der Verbrauchsmaterialien und der Gemeinkosten geschätzt.

 

 

Die Kosten sind in der aktuellen Haushaltsplanung für die kommenden Jahre beplant. Es fallen lediglich Kosten im Ergebnishaushalt an. Die Refinanzierung erfolgt über die Rettungsdienstgebührensatzung, rückwirkend in den Folgejahren. Für den Gesamtzeitraum wird ein Finanzvolumen von ca. 5,7 Mio. € angesetzt.

r die Gesamtmaßnahme besteht ein Haushaltsvorbehalt.

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Anlagen

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