Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0619

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 22.01.2003 beschlossen, dass der Oberbürgermeister beauftragt wird, darauf hinzuwirken, dass das Gerüst des Kaufhauses in der Brandenburger Straße in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung in einer attraktiven Weise gestaltet wird.

 

Die Karstadt Immobilien AG & Co KG hat einen Projektentwurf für die Gestaltung des Gerüstes vorgelegt. Dieser beinhaltet die Anbringung von mehreren unterschiedlichen und auch wechselnden Planen mit Werbung an dem Baugerüst vor der Hauptfassade des Warenhauses während der Bauphase bis zum November 2004. Die Hälfte der Fassade soll mit Fremdwerbung bedeckt werden, ein Viertel soll die zukünftige Fassade des Warenhauses darstellen und jeweils ein Achtel sind als Werbefläche für Firma Karstadt und die Stadt Potsdam vorgesehen. Ergänzt wird dieses durch Werbung am Bauzaun, wobei sich gleichmäßig Fremdwerbung, Werbung für die Firma Karstadt und Werbung für die Stadt Potsdam abwechseln sollen. Insgesamt beträgt die Fläche der Werbeanlagen rund 700 m². Die Werbeanlage ist baugenehmigungspflichtig.

 

Im Vorentwurf für die neuen Werbesatzungen ist vorgesehen, Fremdwerbung an Baugerüsten für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten mit einer maximalen Größe von 50 m² zu erlauben.

 

Die Stadt beabsichtigt, die Genehmigung mit folgenden Auflagen zu erteilen:

- Die Genehmigung soll ausnahmsweise für einen Zeitraum von 13 Monaten erteilt werden, da das Vorhaben von besonderem öffentlichen Interesse ist und das Gerüst das Erscheinungsbild der Brandenburger Straße entscheidend bestimmt.

- Die Fremdwerbung ist auf ein Maß von 350 m² zu begrenzen.

- Auf der Gerüstplane ist die neu gestaltete Fassade der Brandenburger Straße 49-52 darzustellen.

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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