Antrag - 23/SVV/0052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt,

               in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter Änderungen in den Gesellschaftsverträgen bei den Stadtwerken Potsdam und ihrer Tochtergesellschaften dahingehend zu ermöglichen, dass ihre Bauabteilungen zukünftig soweit rechtlich möglich bei Nichtauslastung auch externe Aufträge im Stadtwerkeverbund annehmen können, eine Pflicht, solche Abteilungen zu unterhalten bzw. einzurichten, soll für diese Unternehmen damit nicht verbunden sein.

               zu prüfen, ob auch eine Einbeziehung der Stadt und seiner Eigenbetriebe in die Ermöglichung der Beauftragung der Bauabteilungen der Stadtwerke und seiner Tochtergesellschaften rechtlich möglich ist, und dies bei Möglichkeit in seiner Eigenschaft als Gesellschaftervertreter ebenfalls durch Änderungen in den Gesellschaftsverträgen zu ermöglichen.

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Erläuterung

Begründung:

Mindestens eine Tochtergesellschaft der SWP unterhält derzeit eine Bauabteilung zur Erbringung unternehmensinterner Bauleistungen. Da diese Leistungen, für die diese Abteilung eingerichtet wurde, im Unternehmen weitgehend nicht mehr zu erbringen sind, muss diese Tochter ihre Bauabteilung sukzessive auflösen und das Personal entlassen. Hintergrund ist, dass der Gesellschaftervertrag die Erbringung von Bauleistungen nicht ermöglicht. Eine entsprechende Änderung des Gesellschaftervertrages findet bisher nicht die Zustimmung der Stadt Potsdam. Insofern ist die Auflösung der Bauabteilung erforderlich, obwohl deren Fortbestand für alle SWP-Unternehmen nutzbringend wäre.

Der Vorteil dieser Öffnung besteht darin, dass die Stadt, ihre Eigenbetriebe (vor allem der KIS)  und alle SWP-Unternehmen Bauleistungen ggf. zuverlässiger tatsächlich in Auftrag geben könnten. In Zeiten des Fachkräftemangels kommt es immer häufiger vor, dass es nach der Ausschreibung von Bauleistungen keine oder ausreichend wettbewerbliche Vergleichsangebote gibt. 

Um diese Bauabteilung ggf. auch dann auslasten zu können, wenn der Bedarf an Bauleistungen im SWP-Konzern oder der Stadt und ihrer Eigenbetriebe für eine Auslastung nicht ausreicht, wäre es wünschenswert, diesen Zugang auch soweit wie rechtlich zulässig auch anderen Unternehmen zu ermöglichen.
 

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Anlagen

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