Anfrage - 03/SVV/0623

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bereits 2002 beantragte unsere Fraktion mit dem Antrag DS/02/0517, ein Finanzkonzept für die Eingemeindungen zu erarbeiten. Wir wollten damit erreichen, dass der Oberbürgermeister frühzeitig beim für die Zwangseingemeindungen verantwortlichen Innenministerium des Landes darauf hinwirkt, dass das Land wenigstens auch die finanziellen Verantwortung insbesondere für die Eingemeindung der verschuldeten Kommune Fahrland übernimmt. Schließlich ist nicht einzusehen, warum andere Ortsteile nunmehr für die Altschulden aufkommen sollen.

 

Leider wurde unser Antrag abgelehnt und die Zwangseingemeindungen ohne Finanzkonzept vorbereitet.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 

In welcher Höhe wird die Zwangseingemeindung Fahrlands den Haushalt der Stadt Potsdam belasten?

 

 

 

Antwort:

 

Die Entwicklungsgesellschaft Fahrland (EGF) ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Gemeinde Fahrland. Anfang der 90ziger Jahre hat die Gemeinde Fahrland ein ehrgeiziges Wohnbaupotential ausgewiesen und gleichzeitig über die EGF die Grundstücke angekauft. Der Ankauf der Grundstücke wurde über Darlehen finanziert, für die die Gemeinde Fahrland eine Bürgschaft von ursprünglich 70 Mio DM - aktuell dann 61,6 Mio DM- übernommen hat. Die Entwicklung des Projektes verlief jedoch nicht erfolgreich. 1999/2000 wurde ersichtlich, dass die Gesellschaft den Schuldendienst für die Darlehen nicht bedienen kann und ein Insolvenzverfahren drohte.

 

Das Ministerium des Inneren hat nach Verhandlungen mit der EGF, der Investitionsbank des Landes Brandenburg (als Kreditgeber) sowie der Gemeinde Fahrland bzw. dem Amt Fahrland eine Zwischenlösung in Form eines Moratoriums bis zum 31.12.2004 gefunden. Danach werden vom Ministerium des Inneren die Zinsen für das Darlehen in Höhe von 1.099.195,74 Euro p.a. übernommen. Das Land wurde im Rahmen der Verhandlungen über die Gemeindegebietsreform stets auf die Problematik der Verschuldung der Gemeinde Fahrland hingewiesen. Im Rahmen der Anhörung gem. Art. 98 Abs. 2 Landesverfassung Brandenburg i.V.m. § 9 Abs. 8 Satz 3 GO und § 4 Anhörungsverordnung wurde durch die Landeshauptstadt Potsdam ausdrücklich das Problem der Entschuldung der Gemeinde Fahrland angesprochen. Die Verwaltung steht nach wie vor in intensivem Kontakt mit dem Ministerium des Inneren, um zu einem für alle Seiten befriedigenden Ergebnis zu kommen. Eine denkbare Lösung könnte die Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds für hochverschuldete Gemeinden nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz sein.

Insoweit wird der heutige Antrag TOP 7.8 von der Verwaltung unterstützt.

 

Der Besuch des Ministers des Inneren bei der Landeshauptstadt Potsdam am 17.09.2003 soll auch genutzt werden, um die weitere Behandlung des Themas abzustimmen.

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Erläuterung

 

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