Beschlussvorlage - 23/SVV/0201

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

 

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) für das Wirtschaftsjahr 2023.

 

Reduzieren

Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Fazit Klima:


Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ x keine

 

 

 

Begründung:

 

Grundlagen zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes

Gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg - EigV - hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der gemäß § 7 Punkt 3 EigV von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Der Wirtschaftsplan besteht gemäß § 14 Abs. 1 EigV aus:

 

-           den Festsetzungen
a) des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen aus dem Erfolgsplan
b) der im Finanzplan enthaltenen Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse jeweils aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanztätigkeit
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditermächtigung

-           dem Erfolgsplan

-           dem Finanzplan

 

Darüber hinaus enthält der Wirtschaftsplan gemäß § 14 Abs. 2 EigV folgende Anlagen:

 

-           einen Vorbericht

-           eine Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen sowie der Ein- und Auszahlungen, die sich auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinde auswirken

-           eine Stellenübersicht

-           eine Übersicht der geplanten Investitionsmaßnahmen

-           eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Investitionskredite der Vorjahre

 

Auf dieser Basis wird in der Anlage der Entwurf des Wirtschaftsplanes des KIS für das Wirtschaftsjahr 2023 vorgelegt.

 

Genehmigungspflichtige Teile des Wirtschaftsplanes

Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht für das Jahr 2023 Kreditaufnahmen i. H. v. 55,6 Mio. € (Vorjahr: 31,2 Mio. €) vor. Im Rahmen der Fortführung von Investitionsvorhaben in den Folgejahren sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 67,3 Mio. € (Vorjahr: 55,0 Mio. €) erforderlich. Gemäß § 74 Abs. 2 BbgKVerf ist für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und gemäß § 73 Abs. 4 BbgKVerf ist für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen eine kommunalrechtliche Genehmigung erforderlich.

 

Eckdaten und Schwerpunkte

Die Eckdaten und Schwerpunkte des Wirtschaftsplans 2023 sind im Vorbericht des Wirtschaftsplanes (Anhang A1) ausführlich dargestellt.

 

Im Zentrum der Tätigkeit des KIS steht neben der Bewirtschaftung der Liegenschaften des KIS und des Finanzvermögens der LHP die Umsetzung des anspruchsvollen Investitionsplans.

 

Der Wirtschaftsplan des KIS sieht Investitionen in den Jahren 2023 bis 2026 i. H. v. ca. 397,8 Mio. € vor. Der überwiegende Teil der Investitionen (ca. 309,4 Mio. €) betrifft die Potsdamer Bildungsinfrastruktur. Die Mittel werden vor allem für den Neubau und die Erweiterung von Schulkapazitäten sowie für Kitas und Schulsportstätten verwendet.

 

Der Investitionsplan 2023 schreibt im Wesentlichen die Mittelfristplanung der Vorjahre fort. Soweit erforderlich wurden hierbei bisherige Planansätze zeitlich und wertmäßig den aktuellen Entwicklungen angepasst. Der Schwerpunkt liegt auf der Weiterführung der in den Vorjahren geplanten Projekte.

 

Die bisher im Wirtschaftsplan vorgesehenen Ansätze zur Sanierung des Rathauses mit Städtebaufördermitteln und Zuschüssen der Landeshauptstadt Potsdam sowie für die Neugestaltung des Verwaltungscampus in der Friedrich-Ebert-Str. / Hegelallee werden im bisherigen Umfang fortgeschrieben und sehen für den Zeitraum 2023-2026 Investitionen i. H. v. 48,8 Mio. vor. Nach Verabschiedung des Konzepts für eine langfristige Neugestaltung der gesamten Verwaltungsinfrastruktur der LHP werden im Rahmen der kommenden Wirtschaftspläne Anpassungen am Investitionsbedarf vorgenommen werden.

 

Zur Umsetzung des geplanten Investitionsvolumens sind für das Wirtschaftsjahr 2023 Zuschüsse der Landeshauptstadt Potsdam, einschließlich durchgeleiteter Fördermittel, i. H. v. 19,2 Mio. €, Eigenmittel des KIS i. H. v. 2,1 Mio. € und Kreditmittel i. H. v. 55,6 Mio. € eingeplant. Die Kreditmittel stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales. Da insbesondere bei langlaufenden Projekten der Investitionsplan nur einen zeitlich begrenzten Ausschnitt zeigen kann, ist zur besseren Transparenz der Beschlussvorlage als Anlage 2 eine separate Projektübersicht beigefügt, aus der die angesetzten Gesamtkosten der einzelnen Projekte ersichtlich werden.

 

Die Ansätze im Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 für Mieten und Betriebskosten sowie für Investitionszuschüsse aus dem Kernhaushalt entsprechen den Ansätzen im Entwurf der Haushaltssatzung 2023/2024 der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

 


 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Wirtschaftsjahre sind folgende Überschüsse geplant:

 

2023

2024

2025

2026

304.765

297.278

215.591

210.431


 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...