Beschlussvorlage - 23/SVV/0371

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters, den Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam mit folgenden Mitgliedern zu besetzen, wird gem. § 2 (2) der Geschäftsordnung des Gestaltungsrates bestätigt:

 

Wiederberufung von:

 Herrn Prof. Ir. Hans van der Heijden

 Herrn Dipl.-Ing Matthias Haber

 

 

Neuberufung von:

 Frau Prof. Dr.-Ing. Silvia Malcovati

 Frau Prof. Dr.-Ing. Stefanie Brehmer

 Frau Prof. Dr.-Ing. Angela Million

 Frau Prof. Dr.-Ing. Annette Haffner

 

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

X positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Der Gestaltungsrat unterstützt die Landeshauptstadt Potsdam mit seiner Beratungstätigkeit maßgeblich bei der Umsetzung für eine nachhaltige und klimagerechte Stadtentwicklung.

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Mit dem Ende der 4. Sitzungsperiode (2020 - 2023) des Gestaltungsrates der Landeshauptstadt Potsdam, erfolgt nunmehr die Neuberufung der Mitglieder für die 5. Sitzungsperiode (2023 2026).

 

Gemäß der Geschäftsordnung des Gestaltungsrates (DS 10/SVV/0045, DS 16/SVV/0515) werden die Mitglieder des Gestaltungsrates auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt (§ 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung).

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird deshalb die vorgesehene Zusammensetzung zur Bestätigung vorgelegt.

 

Der Vorschlag orientiert sich an den in § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung genannten Anforderungen:

-          Die Mitglieder sind Fachleute aus den Gebieten Architektur, Städtebau, Landschaftsplanung, ökologische Bauweise, Regionalplanung, Gestaltung des öffentlichen Raums sowie Verkehrsplanung.

-          Sie besitzen die Qualifikation als Preisrichter*in tätig zu sein, zeichnen sich aus durch vielfältige Erfahrungen mit historischer Bausubstanz sowie dem Bauen in historisch geprägtem Umfeld und sind der Verknüpfung von baulicher Qualität, Landschaft und Wasser verpflichtet.

-          Sie repräsentieren in ihrer Zusammensetzung auch internationale Bezüge der Potsdamer Bautraditionen.

 

Gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt nach 3 Jahren die Neuberufung der Mitglieder:

Dabei ist eine einmalige Wiederberufung möglich. Neuberufungen sollen jeweils nur einen Austausch eines Teils der Mitglieder zur Folge haben, so dass sowohl Erneuerung als auch Kontinuität in der Arbeit gewährleistet werden.

 

Dieser Maßgabe entspricht der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Neuberufung von vier neuen Mitgliedern und der Wiederberufung von zwei bisherigen Mitgliedern. Die Nachbenennung eines Nachfolgers für Herrn Prof. Stephan Lenzen ist derzeit nicht abgeschlossen. Die Neuberufung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Alle Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung und sind sich der Folgeverpflichtung bewusst:

 

-          Die Mitglieder dürfen ein Jahr vor ihrer Beratungstätigkeit im Gestaltungsrat nicht in Potsdam planen oder bauen.

-          Sie verpflichten sich, ein Jahr nach ihrer Mitgliedschaft im Gestaltungsrat nicht in Potsdam zu planen oder zu bauen.

 

Die genannten Qualifikationen und Bezüge sind unmittelbar nachvollziehbar aus den dieser Vorlage angefügten Lebensläufe der vorgesehenen Mitglieder.

 

Alle vorgeschlagenen Mitglieder haben auf erste Anfrage ihre Bereitschaft zu Ihrer Mitwirkung erklärt. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert, die dem Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam bei bedeutsamen und fachlich renommierten Vertretern der angesprochenen Disziplinen beigemessen wird.

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Fazit finanzielle Auswirkungen


Siehe Anlage 1

 

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Anlagen

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