Beschlussvorlage - 23/SVV/0369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  • Die laufende Amtsperiode des Beteiligungsrats wird von zwei auf drei Jahre verlängert.

 

  • Der Beteiligungsrat bleibt für den genannten Zeitraum in seiner Zusammensetzung gemäß Beschluss 22/SVV/0023 bestehen.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2016 (Beschluss 16/SVV/0540) ist die reguläre Amtsperiode des Beteiligungsrats auf zwei Jahre ausgelegt. Die laufende Zusammensetzung des Beteiligungsrats ergibt sich aus dem Beschluss 22/SVV/0023.

 

Der Beteiligungsrat fasste am 12.01.2023 den Beschluss, seine Geschäftsordnung zu verändern. Das beinhaltet u.a., die Amtsperiode von zwei auf drei Jahre sowie die auch bereits laufende Amtsperiode um ein Jahr zu verlängern. Ein freiwilliges vorzeitiges Ausscheiden ist weiterhin jederzeit möglich.

 

Begründet wird die Verlängerung der Amtsperiode vor allem damit, dass die Bürger*innen, die sich im Beteiligungsrat ehrenamtlich engagieren, zunächst eine Orientierungsphase durchlaufen und Zeit benötigen, um sich in die Themen angemessen einzuarbeiten. Eine Verlängerung der Amtszeit zielt darauf ab, die Wirksamkeit des Gremiums als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu stärken.  Durch die längere Amtszeit wird zudem der mit der Neuausschreibung verbundene Aufwand für die Landeshauptstadt Potsdam reduziert, da das Verfahren ebenfalls nur alle drei Jahre durchgeführt werden muss.

 

Der Bereich Partizipation und Demokratiearbeit 993, welcher den Beteiligungsrat koordiniert, unterstützt dieses Anliegen vollumfänglich.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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