Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0635

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 

Gemäß DS 03 / SVV / 0270 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, der Stadtverordnetenver-

sammlung im September 03 das Ergebnis der in der Kurfürstenstraße veranlassten Untergrunduntersuchung einschließlich notwendiger Schlussfolgerungen zum Schutz der denkmalgeschützten Häuser vorzulegen.

Diesem Auftrag wird mit nachstehender Mitteilungsvorlage entsprochen.

 

 

Inhalt der Mitteilung

 

Die Kurfürstenstraße ist als innerstädtische Haupterschließungsstraße einzuordnen und Bestandteil des Innenstadtringes.

 

Die Verkehrsanlage ist mit einer dreispurigen Fahrbahn und beidseitigen Nebenanlagen ausgebaut. Der Straßenquerschnitt teilt sich, vom Holländer Viertel beginnend, wie folgt auf:

  • Gehweg
  • Längsparkstreifen auf der Fahrbahn
  • Radfahrstreifen auf der Fahrbahn
  • zwei Richtungsfahrbahnen
  • Nebenanlage mit Geh-/Radweg und Baumbestand

 

Die Verkehrsbelegung beträgt nach aktuellen Erhebungen 24.800 KFZ/Tag, wobei 515 Schwerverkehrsfahrzeuge gezählt wurden. Das entspricht einem Schwerverkehrsanteil von ca. 2,1%.

 

Gemäß Richtlinie Straßenoberbau (RstO) kann die Straße entsprechend Verkehrsbedeutung und –belegung maximal der Bauklasse II zugeordnet werden.

 

Mit den Umbaumaßnahmen in den letzten Jahren wurde eine Umorganisation der Verkehre vorgenommen. Durch die Anordnung der Längsstellplätze sowie des Radfahrstreifens sind die Achsen der befahrenen Richtungsfahrbahnen von der Bebauung des Holländer Viertels weg in Richtung Norden verschoben worden.

 

Im Prüfbericht Nr.: 0495 / 03-3 zur Zustandserfassung  vom Büro ABE Bauprüf- und beratungsgesellschaft mbH, Stand Juli 2003 wurde folgender Fahrbahnaufbau ermittelt:

 

  • 1,5 cm    Dünnschichtbelag (Splittmastix)
  • 4,5 cm    Asphaltbeton (Bitumensplitt)
  • 7,5 cm    Asphaltbeton
  • 22,0 cm  Asphalttragschicht
  • 40,0 cm  ungebundene Schottertragschicht
  • 30,0 cm gemischtkörniger SU-Boden, Frostempfindlichkeitsklasse F 1 nicht frostempfindlich
  • > 25 cm grobkörniger SE-Boden, augenscheinlich frostsicher

 

 

Die Fahrbahndecke weist keine die Tragfähigkeit beeinflussenden Schäden auf. Die Zustandserfassung und –bewertung stellt sich folgendermaßen dar (Auszug aus Prüfbericht):

     

 

  • Allgemeine Unebenheiten sind deutlich ausgeprägt.
  • relativ geringe Spurrinnenbildung (ca. 2-4 mm) auf ca. 20% der Fläche
  • deutliche Spurrinnenbildung im Verzögerungsbereich Richtungsfahrbahn Berlin vor Ampelkreuzung Hebbelstraße (ca. 5-10 mm)
  • betroffene Fläche an Einzelrissen, Risshäufungen und Netzrissen wird mit ca. 30% eingeschätzt
  • Oberflächenschäden (Abrieb, Ausmagerung, Splittverlust, Abplatzungen, Bindemittelanreicherungen) sind nicht zu verzeichnen.
  • Auffällig ist ein durchgehender vergossener Längsriss der Richtungsfahrbahn Bornstedt in ca. 2 m Abstand vom Bord.
  • Der Anteil an weiteren Flickstellen wird mit ca. 15% eingeschätzt.
  • Im Parkstreifen der Richtungsfahrbahn Berlin sind häufig punktuelle Eindrückstellen (in der Regel von Kfz-Reifen) mit Tiefen von bis zu 4 cm zu verzeichnen.

 

 

 

Die aus dem Fahrbahnaufbau gemäß RStO ermittelte Belastbarkeit entspricht für die relevante Untersuchungsstelle der höchst möglichen Bauklasse SV, die die Verkehrsbelegung einer Schnellverkehrsstraße/Industriesammelstraße zulässt.

 

In Auswertung des Prüfberichtes entspricht der Fahrbahnaufbau den vorhandenen Anforderungen bzw. übersteigt diese. Mit einem grundhaften Umbau der Verkehrsanlage sind demzufolge keine Verbesserungen erreichbar.

 

Erforderliche Straßenunterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen werden im Rahmen der verfügbaren Mittel des Verwaltungshaushaltes durchgeführt.

 

Vor dem Hintergrund, verkehrsreduzierende und –beruhigende Maßnahmen einzuleiten, wurde auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und ein LKW-Fahrverbot betrachtet.

 

Der Erlass straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen im Sinne von § 45 StVO zum Schutz der baulichen Substanz von Gebäuden vor Erschütterungen, die vom Straßenverkehr ausgehen, sind zur Zeit wegen fehlender Ermächtigungsgrundlage nicht möglich. Hier wäre die Änderung der StVO erforderlich.

Um die Immissionsbelastungen Lärm und Erschütterungen in diesem Straßenabschnitt gutachterlich feststellen zu lassen, wird der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen ein Gutachten beim Landesumweltamt, Abt. Immissionsschutz, Referat Lärm- und Schwingungsschutz, in Auftrag geben.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nein

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