Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0635
Grunddaten
- Betreff:
-
Holländisches Viertel / Kurfürstenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Herr Schrandt, Tel. 2760
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
03.09.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Gemäß DS 03 / SVV / 0270 wurde der Oberbürgermeister
beauftragt, der Stadtverordnetenver-
sammlung im September 03 das Ergebnis der in der
Kurfürstenstraße veranlassten Untergrunduntersuchung einschließlich notwendiger
Schlussfolgerungen zum Schutz der denkmalgeschützten Häuser vorzulegen.
Diesem Auftrag wird mit nachstehender Mitteilungsvorlage
entsprochen.
Inhalt
der Mitteilung
Die
Kurfürstenstraße ist als innerstädtische Haupterschließungsstraße einzuordnen
und Bestandteil des Innenstadtringes.
Die
Verkehrsanlage ist mit einer dreispurigen Fahrbahn und beidseitigen
Nebenanlagen ausgebaut. Der Straßenquerschnitt teilt sich, vom Holländer
Viertel beginnend, wie folgt auf:
- Gehweg
- Längsparkstreifen auf der
Fahrbahn
- Radfahrstreifen auf der
Fahrbahn
- zwei Richtungsfahrbahnen
- Nebenanlage mit Geh-/Radweg und
Baumbestand
Die Verkehrsbelegung beträgt nach aktuellen Erhebungen 24.800 KFZ/Tag, wobei 515 Schwerverkehrsfahrzeuge gezählt wurden. Das entspricht einem Schwerverkehrsanteil von ca. 2,1%.
Gemäß
Richtlinie Straßenoberbau (RstO) kann die Straße entsprechend Verkehrsbedeutung
und –belegung maximal der Bauklasse II zugeordnet werden.
Mit den
Umbaumaßnahmen in den letzten Jahren wurde eine Umorganisation der Verkehre
vorgenommen. Durch die Anordnung der Längsstellplätze sowie des
Radfahrstreifens sind die Achsen der befahrenen Richtungsfahrbahnen von der
Bebauung des Holländer Viertels weg in Richtung Norden verschoben worden.
Im
Prüfbericht Nr.: 0495 / 03-3 zur Zustandserfassung vom Büro ABE Bauprüf- und beratungsgesellschaft mbH, Stand
Juli 2003 wurde folgender Fahrbahnaufbau ermittelt:
- 1,5 cm Dünnschichtbelag
(Splittmastix)
- 4,5 cm Asphaltbeton
(Bitumensplitt)
- 7,5 cm Asphaltbeton
- 22,0 cm Asphalttragschicht
- 40,0 cm ungebundene Schottertragschicht
- 30,0 cm gemischtkörniger
SU-Boden, Frostempfindlichkeitsklasse F 1 nicht frostempfindlich
- > 25 cm grobkörniger
SE-Boden, augenscheinlich frostsicher
Die
Fahrbahndecke weist keine die Tragfähigkeit beeinflussenden Schäden auf. Die
Zustandserfassung und –bewertung stellt sich folgendermaßen dar (Auszug aus
Prüfbericht):
- Allgemeine Unebenheiten sind
deutlich ausgeprägt.
- relativ geringe
Spurrinnenbildung (ca. 2-4 mm) auf ca. 20% der Fläche
- deutliche Spurrinnenbildung im
Verzögerungsbereich Richtungsfahrbahn Berlin vor Ampelkreuzung
Hebbelstraße (ca. 5-10 mm)
- betroffene Fläche an
Einzelrissen, Risshäufungen und Netzrissen wird mit ca. 30% eingeschätzt
- Oberflächenschäden (Abrieb,
Ausmagerung, Splittverlust, Abplatzungen, Bindemittelanreicherungen) sind
nicht zu verzeichnen.
- Auffällig ist ein durchgehender
vergossener Längsriss der Richtungsfahrbahn Bornstedt in ca. 2 m Abstand
vom Bord.
- Der Anteil an weiteren
Flickstellen wird mit ca. 15% eingeschätzt.
- Im Parkstreifen der
Richtungsfahrbahn Berlin sind häufig punktuelle Eindrückstellen (in der
Regel von Kfz-Reifen) mit Tiefen von bis zu 4 cm zu verzeichnen.
Die aus
dem Fahrbahnaufbau gemäß RStO ermittelte Belastbarkeit entspricht für die
relevante Untersuchungsstelle der höchst möglichen Bauklasse SV, die die
Verkehrsbelegung einer Schnellverkehrsstraße/Industriesammelstraße zulässt.
In
Auswertung des Prüfberichtes entspricht der Fahrbahnaufbau den vorhandenen
Anforderungen bzw. übersteigt diese. Mit einem grundhaften Umbau der Verkehrsanlage
sind demzufolge keine Verbesserungen erreichbar.
Erforderliche Straßenunterhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen werden im Rahmen der verfügbaren Mittel des
Verwaltungshaushaltes durchgeführt.
Vor dem Hintergrund, verkehrsreduzierende und –beruhigende
Maßnahmen einzuleiten, wurde auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
und ein LKW-Fahrverbot betrachtet.
Der Erlass straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen im Sinne von
§ 45 StVO zum Schutz der baulichen Substanz von Gebäuden vor Erschütterungen,
die vom Straßenverkehr ausgehen, sind zur Zeit wegen fehlender
Ermächtigungsgrundlage nicht möglich. Hier wäre die Änderung der StVO
erforderlich.
Um die Immissionsbelastungen Lärm und Erschütterungen in
diesem Straßenabschnitt gutachterlich feststellen zu lassen, wird der
Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen ein Gutachten beim Landesumweltamt, Abt.
Immissionsschutz, Referat Lärm- und Schwingungsschutz, in Auftrag geben.
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