Anfrage - 23/SVV/0425

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Über das Verfahren für die Besetzung des/der Beigeordneten für den Geschäftsbereich 2 wurde in den vergangenen Wochen ausführlich in der Presse berichtet. Deutlich wurde dabei auch, dass die Ausschreibung und das Auswahlverfahren nicht durch die LHP selbst durchgefüht, sondern an ein Beratungsbüro vergeben wurde.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

An welchen Qualifikationen mangelt es dem Personalbereich der LHP, dass die Ausschreibung für die Besetzung des/der Beigeordneten durch einen Drittanbieter durchgeführt werden musste?

 

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