Anfrage - 23/SVV/0437

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie den Medien zu entnehmen war, kursierte im Potsdamer Ortsteil Golm ein Flugblatt der rechtsextremen Partei "III. Weg“.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wurde aufgrund der Anzeige des Oberbürgermeisters ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung oder anderer Delikte eingeleitet?


Auskunftsansprüche sollen gemäß § 29 Abs. 1 BbgKVerf unter Darlegung des konkreten Anlasses begründet werden. Es ist weder ein Anlass dargelegt, noch ist der Auskunftsanspruch begründet. Der Oberbürgermeister hat keine „Anzeige“ erstattet.

 

 

 

Zuständigkeit: GB Zentrale Verwaltung

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