Anfrage - 23/SVV/0437
Grunddaten
- Betreff:
-
Ermittlungsverfahren nach Anzeige durch den Oberbürgermeister wegen Volksverhetzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion AfD
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Said, Fraktion AfD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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03.05.2023
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Beschlussvorschlag
Wie den Medien zu entnehmen war, kursierte im Potsdamer Ortsteil Golm ein Flugblatt der rechtsextremen Partei "III. Weg“.
Ich frage den Oberbürgermeister:
Wurde aufgrund der Anzeige des Oberbürgermeisters ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung oder anderer Delikte eingeleitet?
Auskunftsansprüche sollen gemäß § 29 Abs. 1 BbgKVerf unter Darlegung des konkreten Anlasses begründet werden. Es ist weder ein Anlass dargelegt, noch ist der Auskunftsanspruch begründet. Der Oberbürgermeister hat keine „Anzeige“ erstattet.
Zuständigkeit: GB Zentrale Verwaltung