Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0441

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss 22/SVV/1154 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, „verwaltungsorganisatorische

Maßnahmen zu treffen und einen eventuellen Mehrbedarf an Personal bei der Stellenplanung der Landeshauptstadt Potsdam im nächsten Haushalt zu berücksichtigen, um der Priorität der Entwicklung des Schutzes der Mieterinnen und Mietern nachzukommen.“

 

Mit dieser Mitteilungsvorlage wird die Stadtverordnetenversammlung gemäß Beschlussfassung über den personellen Mehrbedarf zur Erledigung der folgenden dort festgehaltenen Maßnahmen

1. Sozialraumscreening

2. Einrichtungen einer Anlauf- und Beratungsstelle für nichtkommerzielle Gemeinschaftsprojekte

3. Einrichtung einer Meldestelle für Bürger:innen und Initiativen in der Verwaltung für Fälle von

Spekulation, Verdrängung etc. sowie zur Meldung von Leerstand

4. Erlass einer Umwandlungsverbotsverordnung gegenüber der Landesregierung einfordern

5. Erstellung einer Milieuschutzsatzung im RAW Umfeld

informiert.

 

Die aus dem Beschluss resultierenden Bedarfe können für den Doppelhaushalt 2023/2024 aus den folgenden Gründen nicht realisiert werden:

 

In den Haushaltsberatungen zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2023/2024 wurden, die sich aus dem vorgenannten Beschluss ergebenden Stellenbedarfe im gesamtstädtischen Kontext betrachtet. Angesichts einer Vielzahl neuer bzw. erweiterter pflichtiger Aufgaben, die durch die LHP zu erfüllen sind und die ebenfalls zusätzliche Stellen benötigen, und gleichzeitig begrenzter Ressourcen der Landeshauptstadt Potsdam konnten diese Bedarfe zurzeit nicht berücksichtigt werden.

 

Insgesamt ist mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 vorgesehen 290 zusätzliche Stellen zu schaffen. Davon soll allein der Personalkörper des Fachbereichs 39 gemäß Entwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 mit DS 2023/SVV/0219, Teil 1, Seiten 389 und 390, um insgesamt 33,640 VZE erhöht werden.

 

Dieses zusätzliche Personal soll eingesetzt werden zur Bearbeitung von pflichtigen Aufgaben

-          in der Wohnungsnotfallhilfe

-          in der Sozialarbeit

-          in der Gewährung von Wohngeld

-          in der Belegungssteuerung (öffentlich-rechtliche Unterbringung)

-          in der Wohnungsanmietung und Wohnungsüberlassung

-          im Vertragsmanagement.

 

Mit dieser Personalaufstockung wird die Bearbeitung pflichtiger Aufgaben der Landeshauptstadt sichergestellt. Die Verwendung zur Verfügung stehender Personalressourcen für pflichtig zu leistende kommunale Aufgaben muss prioritär gegenüber nicht gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen abgesichert werden.

 

Zu letzteren sind die im Beschluss 22/SVV/1154 genannten Maßnahmen zu zählen. Auch wenn diese freiwilligen Leistungen derzeit im Entwurf der Haushaltssatzung nicht mit den zur Umsetzung erforderlichen VZE untersetzt werden konnten, verstärkt die getroffene Prioritätensetzung zur Verwendung der verfügbaren zusätzlichen Personalkapazitäten den Schutz von Mieterinnen und Mietern. Dies beispielsweise durch die Leistung Wohngeld, Leistungen im Rahmen der Wohnungsnotfallhilfen und der Sozialarbeit.

 

Zudem sei an dieser Stelle auf die DS 23/SVV/0298 Personalbedarfsanalyse verwiesen. Aus dieser geht hervor, dass im Vorfeld der Aufstellung zum nächsten Doppelhaushalt 2025/2026 vorgesehen ist eine gesamtstädtische Prüfung des Personalbedarfes durchzuführen.

 

 

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