Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. November 2019 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, die Richtlinie zur Gebietsbehandlung von 1998 für das Flächennaturdenkmal „stere Teiche“ im Katharinenholz im Stadtteil Bornim zu überarbeiten und fortschreiben zu lassen. Dabei sollten in einem ersten Schritt kurzfristige Maßnahmen zur Wiederherstellung des Großen Düsteren Teiches auf Grundlage der bestehenden Behandlungsrichtlinie geprüft werden und ob Mittel aus Kompensationsmaßnahmen für Bauvorhaben in Potsdam eingesetzt werden können. Dazu war der Stadtverordnetenversammlung im März 2020 ein Zwischenbericht zu geben sowie die Anpassung der Richtlinie einschließlich langfristiger Prüfungen im 4. Quartal 2020.

 

Auf der Sitzung vom 07.12.2022 wurde die Stadtverordnetenversammlung um eine Verlängerung des Zeitraumes für eine abschließende Mitteilungsvorlage bis zur Sitzung am 01. rz 2023 gebeten.

 

Nachfolgend werden, ausgehend von der Chronologie der erfolgten Maßnahmen, die Ergebnisse und das weitere Vorgehen dargestellt.

 

Nach Durchführung eines Ortstermins zur Erörterung der Thematik am 17.12.2019 mit den Moorpaten des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Landeswaldoberförsterei Grünaue als Grundstückseigentümer wurden folgende Maßnahmen durchgeführt:

 

-  am 12.02.2020 erging ein Zwischenbericht an die Stadtverordnetenversammlung;

-  am 06.05.2020 Entnahme von Astwerk am/im Großen Düsteren Teich im Rahmen der      bestehenden Behandlungsrichtlinie des Flächennaturdenkmales „stere Teiche“;

-  Amphibien-Monitoring für den Zeitraum 2020/2021 und der Unterlagenauswertung vergangener Jahre durch den Naturschutzbund Deutschland Kreisverband Potsdam e. V. mit dem Ergebnis eines u. a. erheblichen Rückganges der Zahl der laichenden Erdkröten in den letzten etwa 30 Jahren; außerhalb des Gutachtens gab es in 2020 und 2021 auch Moorfroschsichtungen;
 

-  am 06.03.2021 erfolgte nach Abstimmung mit unterer Wasser- und unterer Naturschutzbehörde auf Initiative des OBR Eiche eine Wassereinleitung durch die Freiwillige Feuerwehr in beide Düstere Teiche mit einer nur geringen Wasserstandserhöhung, die keine nachhaltige Relevanz hatte;

-  Erarbeitung eines hydrogeologischen Gutachtens zu den Düsteren Teichen im August/September 2021 im Auftrag der unteren Naturschutzbehörde (Grundlagenermittlung, Datenauswertung, Kennzeichnung der Gebietshydrologie, Bewertung der Gesamtdatenlage und weitergehende Maßnahmenvorschläge); wesentliche Ergebnisse sind:

 

  • Veränderungen des Grundwasserstandes haben auf Grund der höheren Lage der Düsteren Teiche keinen entscheidenden Einfluss auf diese Gewässer; die Teiche erhalten ihr Wasser nur durch Niederschlag und Oberflächenabfluss;
  • die Evapotranspiration (Verdunstung von Wasser aus Tier- und Pflanzenwelt sowie von Boden- und Wasseroberflächen) hat großen Einfluss auf den Wasserhaushalt der Düsteren Teiche und kann durch einen nachhaltigen Schilfschnitt verringert werden; darüber hinaus wird die Perforierung des Gewässerbodens auf Grund der Durchwurzelung eingedämmt;
  • Entnahme von Sediment ist keine Option, da auf diese Weise die abdichtenden Schichten zerstört werden und die Versickerung befördert werden würde;
  • eine künstliche Wasserzuführung ist eine wichtige Option, zu der jedoch noch zahlreiche Fragen geklärt werden müssten;

 

-  Abstimmung mit dem Naturschutzbeirat zu Ergebnissen und erforderlichen Maßnahmen und Information relevanter Gremien und Institutionen über den Zwischenstand zu Begutachtung und vorgesehenen Maßnahmen (OBR Eiche, anerkannte Naturschutzverbände, Naturschutzbeirat, Landesbetrieb Forst);

-  Pressemitteilung Nr. 29 vom 19.01.2022 zu bevorstehenden Maßnahmen am Großen Düsteren Teich und Information des Revierleiters (Landesbetrieb Forst);

-  Schilf- und Gehölzschnitt (Winterschnitt) mit Entnahme von Schnittgut und Astwerk ab 23.02.2022 am/im Großen Düsteren Teich (dem Gewässer organisches Material entnehmen, Verhinderung der gewässernahen Vogelbrut als vorbereitende Maßnahme für den Sommerschnitt);

-  Pressemitteilung Nr. 352 vom 12.07.2022 zu bevorstehenden Maßnahmen am Großen Düsteren Teich und Information des Revierleiters (Landesbetrieb Forst);

-  Schilfschnitt und Entnahme des Schnittgutes (Sommerschnitt) ab 13.07.2022 am/im Großen Düsteren Teich (dem Gewässer organisches Material entnehmen, nachhaltiges Rückdrängen des Schilfes im Gewässer);

-  Schilf- und Gehölzschnitt (Winterschnitt) sowie Entnahme von Schnittgut und Astwerk Mitte Dezember 2022 am/im Großen Düsteren Teich;

 

Weiterhin sind folgende Maßnahmen geplant:

 

-  Vorbereitung eines Strauchrückschnittes sowie Entnahme von Schnittgut und Astwerk für Februar/März 2023 am/im Kleinen Düsteren Teich;

-  Vorbereitung eines Schilfschnittes (Sommerschnitt) und Entnahme des Schnittgutes für Mai/Juni 2023 am/im Großen Düsteren Teich; dabei wird das Schilf unter der Wasseroberfläche mit dem Ziel abgeschnitten, es im Gewässerbereich „ertrinken“ zu lassen und somit nachhaltig zurückzudrängen; d. h. weitere Schilfschnittmaßnahmen könnten auf diese Weise erheblich reduziert werden.

 

Ergänzend wird die Möglichkeit einer dauerhaften Einleitung von geeignetem (Regen-) Wasserüberschuss aus Eiche/Golm oder anderen Bereichen der näheren Umgebung von der unteren Wasserbehörde insbesondere im Zusammenhang mit neuen Vorhaben regelmäßig geprüft.

 

Bezugnehmend auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde auch die Verwendung von Kompensationsmitteln geprüft:

 

r Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne der Behandlungsrichtlinie können von Vorhabenträgern Kompensationsmittel beim Naturschutzfonds Brandenburg beantragt werden. Dies gilt nicht für Maßnahmen, für die bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht.

 

Im Rahmen von Eingriffsvorhaben besteht für Kompensationspflichtige die Möglichkeit, geeignete Kompensationsmaßnahmen direkt im Bereich der Düsteren Teiche durchzuführen.

 

Die Behandlungsrichtlinie „Flächennaturdenkmal ‚stere Teiche, Richtlinie zur Gebietsbehandlung“ aus 1998 wird folgendermaßen überarbeitet:

 

Der Passus unter der Maßnahme 17 „partielle Entschlammung mit geringfügiger Vertiefung des Gewässers“ sowie entsprechende Passagen im erläuternden Text werden gestrichen.

 

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