Beschlussvorlage - 23/SVV/0370

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung des Gestaltungsrats der Landeshauptstadt Potsdam, erstmalig beschlossen am 07.04.2010, geändert am 02.11.2016, wird gemäß Anlage 1 geändert.

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

 

Klimaauswirkungen

 

X positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Der Gestaltungsrat unterstützt die Landeshauptstadt Potsdam mit seiner Beratungstätigkeit maßgeblich bei der Umsetzung für eine nachhaltige und klimagerechte Stadtentwicklung.

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Die Erweiterung der Aufgabenfelder des Gremiums Gestaltungsrat beruht auf einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Mai 2021 (DS 21/SVV/0458), der eine Änderung der Geschäftsordnung zur Folge hat. Der Beschluss sieht vor, dass das Themenspektrum erweitert werden soll.

 

Es haben sich in den vergangenen 7 Jahren neue Herausforderungen in der Stadtplanung entwickelt, die es erforderlich machen, das Spektrum der Fachkompetenz auszuweiten, um auf die neuen vielfältigen Fragestellungen in der Stadtentwicklung mit entsprechender Fachexpertise reagieren zu können.

Durch den Klimawandel und die stetig wachsende Landeshauptstadt Potsdam rücken die Themenfelder der ökologische Bauweise und einer Verkehrsplanung immer mehr in den Fokus der nachhaltigen Stadtentwicklung. Die wenigen verbleibenden städtischen Freiräume müssen zukünftig eine höhere Wertigkeit erfahren, da sie eine wichtige Schlüsselrolle für alle Potsdamer Bürger*innen einnehmen.

Gemäß § 2 Absatz 1 der neuen Geschäftsordnung setzt sich das Gremium fortan aus 7 Mitgliedern zusammen. Die Aufgabenfelder wurden gemäß § 2 Absatz 3 erweitert.

 

§ 2 (4) wurde dahingehend gelockert, dass die neuen Mitglieder ein Jahr vor Beginn ihrer Beratungstätigkeit im Gremium Gestaltungsrat, währenddessen und bis ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Gremium nicht im Beratungsgebiet Potsdam planen oder bauen dürfen.

Bisher wurde der Punkt strenger ausgelegt und die Mitglieder durften zwei Jahre vor ihrer Tätigkeit nicht in Potsdam geplant oder gebaut haben.

 

Ergänzt wurden § 6 Absatz 3 zur Beschlussfähigkeit gemäß den geltenden Befangenheitsvorschriften der BbgKVerf in der jeweils geltenden Fassung. Sofern ein Tatbestand der Befangenheit vorliegt, dann muss dieses vor Beginn der Beratung dem*der Vorsitzenden mitgeteilt werden.

 

Seit 2016 fanden keine regelmäßigen öffentlichen Projektbesprechungen mehr statt. Dies wurde begründet mit der zunehmenden Schwierigkeit, Bauherren davon zu überzeugen, ihr Projekt in der Öffentlichkeit dem Gremium vorzustellen. Das Interesse der Öffentlichkeit zu baukulturellen Diskussionen hinsichtlich architektonischen Qualitäten war damals rückläufig.

Indessen hat sich das Interesse der breiten Öffentlichkeit gewandelt. Der baukulturelle Diskurs, in Form von Bürgerbeteiligung, Werkstattverfahren oder der Teilnahme an Diskussionsforen erfährt in der breiten Bevölkerung regen Zuspruch und wird auch von den Potsdamer Bürgern eingefordert.

 

Die Diskussion des Gestaltungsrats soll deswegen zukünftig wieder öffentlich geführt werden und somit auch einen Beitrag zur baukulturellen Arbeit leisten. Mit einer öffentlichen Projektbesprechung trägt das Format dazu bei, dass die Zuhörer*innen durch die fachlich-kritisch und konstruktive Diskussion des Gremiums mit den Planer*innen bzw. Bauherr*innen Entscheidungen besser nachvollziehen und bewerten können. Auch die regelmäßige Beratung zu städtischen Vorhaben wie z.B. bei Rahmenplänen, Bebauungsplänen oder der Umgestaltung von öffentlichen Plätzen bzw. der Neustrukturierung von Verkehrsräumen informiert die Bürger*innen frühzeitig und trägt somit maßgeblich zu einer transparenten Arbeitsweise der Stadtverwaltung bei. Eine frühzeitige Information der Bürger führt zu mehr Verständnis für die Projekte und sorgt für mehr Rückhalt in der Bevölkerung.

 

Deswegen wurde § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung dahingehend verändert, dass die Sitzungen grundsätzlich als öffentliche Sitzungen stattfinden, sofern die*der Bauherr*in nicht widerspricht.

 

Zusätzlich wurde die Geschäftsordnung hinsichtlich einer gendergerechten Sprache geändert.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

 


 

 

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Anlagen

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