Beschlussvorlage - 23/SVV/0157

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-5A Entwicklungsbereich Krampnitz Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ wird für den Bereich der Bundesstraße 2 geändert.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 141-5A-1Entwicklungsbereich Krampnitz Bundesstraße 2“ einschließlich der Erweiterung des Geltungsbereichs ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
  3. Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 141-5A-1 ist die vorliegende Erschließungsplanung für die Bundesstraße 2 (Anlage 3)
Reduzieren

Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

x positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Projekt/Maßnahme setzt städtische Klimakonzepte um.

 

 

 

Begründung:

 

In einem Entwicklungsbereich sind gemäß § 166 Abs. 1 BauGB zur planungsrechtlichen Sicherung der Entwicklungsziele Bebauungspläne aufzustellen. Daher hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2014 für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit demselben Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ (OT Fahrland) vom 30.08.2006 aufgehoben (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungsplänen aufgestellt werden.

 

In Folge dessen ist der Bebauungsplan Nr. 141-5A „Entwicklungsbereich Krampnitz Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ erstellt worden. Der Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zu diesem Bebauungsplan ist am 06.03.2019 (DS 19/SVV/0050) gefasst worden, bekanntgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam, Jahrgang 30, Nr. 6 vom 02.05.2019.

 

In den nachfolgenden Konkretisierungen der Erschließungsplanung, insbesondere den Anforderungen an eine leistungsfähige Anbindung des neuen Stadtquartiers durch ÖPNV mit Straßenbahn und Bus auch als Umsteigepunkt, mussten die Knotenkonfigurationen für die Anbindungen der Planstraßen 1 und A angepasst und optimiert werden. Mit der nunmehr vorliegenden Planung kann das Stadtquartier Krampnitz sowohl für den MIV als auch den ÖPNV leistungsfähig über die Planstraßen A und 1 an die Bundesstraße 2 angebunden werden. Die vorliegende Erschließungsplanung für die Bundesstraße 2 weicht insofern von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 141-5A ab, dass in den Randbereichen Teilflächen nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 141-5A, sondern im Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 141-5B „Entwicklungsbereich Krampnitz Uferpark“ liegen (schraffierte Flächen).

Die damit verbundenen Aufweitungen dienen einer separaten Busspur und der Ergänzung des Radweges und damit insbesondere der Optimierung des ÖPNV und des Radverkehrs.

 

Aus diesem aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Bereich der Bundesstraße 2 ein Änderungsverfahren zum geltenden Bebauungsplan Nr. 141-5A " Entwicklungsbereich Krampnitz Eingangsbereich an der Bundesstraße 2“ durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 141-5A-1Entwicklungsbereich Krampnitz Bundesstraße 2 einschließlich der Erweiterung des Geltungsbereichs ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans Nr. 141-5A-1 ist die vorliegende Erschließungsplanung für die Bundesstraße 2.

 

here Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

 

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung, sondern bezieht sich auf das Treuhandvermögen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Krampnitz.

Reduzieren

Anlagen

Loading...