Beschlussvorlage - 23/SVV/0158

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd“ aus der 1. und 2. Beteiligung entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B sowie 4A und 4B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).

 

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

x positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Projekt/Maßnahme setzt städtische Klimakonzepte um.

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2014 für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 Entwicklungsbereich Krampnitz nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit demselben Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 Kaserne Krampnitz (OT Fahrland) vom 30.08.2006 aufgehoben (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungsplänen aufgestellt werden. Daher wurde mit demselben Beschluss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd“ beschlossen, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 03.05.2017 (DS 17/SVV/0240) wurde der Geltungsbereich geändert. Im Aufstellungsverfahren folgten weitere Anpassungen, welche in der Anlage 1 beschrieben sind. Der Geltungsbereich ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 141-1 Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd sollen die sogenannten Klinkerhöfe mit den denkmalgeschützten Kasernengebäuden nördlich der Ketziner Straße sowie ein Allgemeines Wohngebiet südlich der Ketziner Straße im Osten des sogenannten Bergviertels um die öffentliche Platzanlage planungsrechtlich gesichert werden. In beiden Bereichen werden eine überwiegende Wohnnutzung sowie der Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Bebauung und des Erschließungsnetzes vorgesehen. Aufgrund seiner von den übrigen ehemaligen Mannschaftsgebäuden abweichenden Bautypologie sowie seiner Lage am westlichen Eingang des Entwicklungsbereichs Krampnitz bieten sich für das Torgebäude K28/K29 neben Wohnnutzungen insbesondere auch wohnverträgliche gewerbliche, soziale oder kulturelle Nutzungen an. Zur Sicherung der technischen Erschließung ist zudem die Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung (Schmutzwasserpumpwerk, Mischwasserspeicher und Gasdruckregelanlage) notwendig.

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der 1. und 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 141-1 Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe d zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen.

 

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung, sondern bezieht sich auf das Treuhandvermögen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Krampnitz.

 

 

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