Beschlussvorlage - 23/SVV/0159

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost“ aus der 1. und 2. Beteiligung entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B sowie 4A und 4B).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-4 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 5 und 6).

 

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

x positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Projekt/Maßnahme setzt städtische Klimakonzepte um.

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2014 für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 Entwicklungsbereich Krampnitz nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit demselben Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 Kaserne Krampnitz (OT Fahrland) vom 30.08.2006 aufgehoben (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungsplänen aufgestellt werden. Daher wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2017 (DS 17/SVV/0240) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141-4Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost beschlossen. Im Aufstellungsverfahren erfolgten Änderungen des Geltungsbereichs, welche in der Anlage 1 beschrieben sind. Der Geltungsbereich ist in Anlage 2 dargestellt.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 141-4 Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost sollen die sogenannten Klinkerhöfe mit den denkmalgeschützten Kasernengebäuden im östlichen Teil des Entwicklungsbereichs, zwei Neubaupotenziale sowie ein unteririsches Fledermausersatzquartier planungsrechtlich gesichert werden. Es werden sowohl Wohnnutzungen als auch das Wohnen nicht wesentliche störende gewerbliche Nutzungen sowie der Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Bebauung vorgesehen. Aufgrund ihrer von den übrigen ehemaligen Mannschaftsgebäuden abweichenden Bautypologie bieten sich r das Offizierskasino, das Fähnrichsheim, das Pförtnergebäude und das Stabsgebäude die in einem Urbanen Gebiet nach 6a BauNVO zulässigen gewerblichen, sozialen und/oder kulturellen Nutzungen an. Als artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahme ist die Festsetzung eines unterirdischen Fledermausersatzquartiers notwendig.

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der 1. und 2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 141-4 Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Ost zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen.

 

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

 


 

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung, sondern bezieht sich auf das Treuhandvermögen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Krampnitz.

 

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