Beschlussvorlage - 23/SVV/0396

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften in Containerbauweise für geflüchtete Personen am Standort Nedlitzer Holz wird zur Deckung der Mehrauszahlungen die außerplanmäßige investive Auszahlung an den Kommunalen Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, i. H. v. rd. 10.000.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 genehmigt.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 10.000.000 EURr die Investitionsmaßnahme Gemeinschaftsunterkunft Nedlitzer Holz (Investitionsnummer: 39100001) im Haushaltsjahr 2023 erfolgt durch aus dem Vorjahr (2022) übertragene Ermächtigungen anderer Investitionsmaßnahmen gemäß Anlage.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ X keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Infolge des Kriegsausbruchs in der Ukraine am 24.02.2022 war die Landeshauptstadt Potsdam im vergangenen Jahr nach dem Landesaufnahmegesetz (LAufnG) zur Aufnahme von 2.700 Schutzsuchenden in der Landeshauptstadt Potsdam verpflichtet. Hierfür wurden neue Unterbringungskapazitäten erschlossen; viele davon stehen aber nur für begrenzte Zeiträume bereit. Für die dort untergebrachten Haushalte muss eine Anschlussversorgung gefunden werden. Dies betrifft gegenwärtig insgesamt 424 Personen, die bereits untergebracht sind und für die eine neue Unterkunft organisiert werden muss.

 

Der Potsdamer Wohnungsmarkt ist aktuell quantitativ nicht in der Lage, diesen zusätzlichen kurzfristigen Bedarf zu decken. Für eine dauerhafte Unterbringung sind daher auf diversen Grundstücken im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam Wohngebäude mit bis zu 450 Wohneinheiten in Planung, die ab 2023 durch die ProPotsdam GmbH errichtet werden. Kurzfristig, d.h. in diesem Jahr stehen diese neuen Gebäude jedoch noch nicht zur Verfügung.

 

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Zuweisungen kommt voraussichtlich ein weiteres, sehr hohes Aufnahmesoll nach dem LAufnG r die LHP hinzu: 2023 soll die Landeshauptstadt Potsdam nach derzeitigen Informationen des Landes Brandenburg bereits sein monatlich weitere 122 Geflüchtete, insgesamt 1.470 Personen, aufzunehmen. Das Aufnahmesoll ist dabei pflichtig und im laufenden Jahr zu erfüllen, die Zuweisungen der Landesbehörden sind unabwendbar undnnen im Einzelfall lediglich zeitlich für kurze Zeiträume, also wenige Wochen hinausgezögert werden. So konnte die LHP bspw. bis Ende Februar 2023 nur 140 Personen von rechnerisch insgesamt 244 zugewiesenen Personen aufnehmen also zu diesem Zeitpunkt bereits 104 weniger als notwendig. Auch im März konnte die LHP das durchschnittliche Aufnahmesoll nicht erfüllen. Die LHP gerät somit in Ihrem Aufnahmesoll weiter ins Minus und muss jederzeit damit rechnen, dass durch die Zentrale Erstaufnahme des Landes Brandenburg Zwangszuweisungen nach Potsdam in die Wege geleitet werden.

 

Neue Einrichtungen in der LHP, die sich in Vorbereitung befinden, umfassen r das Jahr 2023 bislang 80 Plätze in der Gemeinschaftsunterkunft (GU) Ketziner Straße in Fahrland. Zudem verhandelt die Landeshauptstadt Potsdam derzeit bezüglich einer noch umzubauenden Unterkunft am Standort Kirchsteigfeld, hier nnten 90-100 Plätze entstehen. r den Wegfall des Wohnungsverbunds Am Alten Markt / Staudenhof werden Ersatzwohnungen zur Verfügung gestellt. Einzelne Erweiterungen von bestehenden Gemeinschaftsunterkünften wie in der Marquardter Chaussee werden parallel umgesetzt, genügen jedoch bei weitem nicht, um die zusätzlich notwendigen Plätze einzurichten. Hotelanmietungen sind anders als im vergangenen Jahr während der Pandemie im erforderlichen Umfang ebenfalls nicht mehr glich und wegen der schwierigen Verpflegungssituation in Hotels auch nicht zielführend.

 

Um der sich hieraus abzeichnenden Versorgungsnotlage angemessen zu begegnen, ist die Schaffung von insgesamt bis zu 1.000 zusätzlichen Unterbringungsplätzen dringend notwendig.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist auf eine schnelle Umsetzung angewiesen, um den landesgesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und damit die öffentlich-rechtliche Unterbringung neu ankommender Geflüchteter sicherzustellen. Um dies zu erreichen, soll die ProPotsdam GmbH im Auftrag des Kommunalen Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, eine schlüsselfertige, funktionsgerechte, behördlich abgenommene und bezugsbereite Gemeinschaftsunterkunft (GU) in Containerbauweise für bis zu 496 geflüchtete Personen auf dem Grundstück Nedlitzer Straße, Gemarkung Nedlitz, Flur 1, Flurstücke 132 errichten. Eigentümer des Grundstücks ist die Landeshauptstadt Potsdam. Die Nutzung des Standortes ist temporär und für maximal 4 Jahre möglich. Es wird ein Generalübernahmevertrag zwischen dem KIS und der ProPotsdam GmbH geschlossen. Die Abnahme und Übergabe der GU wird nach aktuellem Zeit- und Maßnahmenplan für Oktober 2023 angestrebt. Die mit der Errichtung der Unterkunft möglichen Zahl von 496 zusätzlichen Plätzen kann somit zu einem erheblichen Anteil den Bedarf an zusätzlichen Unterbringungsplätzen noch in diesem Jahr decken und dient somit der pflichtigen Aufgabenerfüllung.

 

Die Durchführung der Maßnahme ist zur Sicherung der Aufnahme und Unterbringung nach LAufnG zugewiesener Personen notwendig, unabweisbar und unaufschiebbar, da anderenfalls die Unterbringung dieser Personen nicht gesichert werden kann.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Die Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme liegt bei investiv rd. 19.040.000 EUR. Die Ausfinanzierung erfolgt durch einen außerplanmäßigen Investitionszuschuss der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) an den Kommunalen Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, in Höhe von rd. 10.000.000 EUR und durch die Verwendung von Kreditmitteln des KIS in Höhe von weiteren rd. 9.040.000 EUR.

Die Deckung des erforderlichen investiven Zuschusses der LHP in Höhe von rd. 10.000.000 EUR erfolgt durch aus dem Vorjahr übertragene Ermächtigungen anderer, nicht in Anspruch genommener Investitionsmittel (gesamtstädtisch), die bislang nicht oder nicht in der veranschlagten Höhe verwendet bzw. gebunden wurden, gemäß Anlage. Es werden daher keine zusätzlichen investiven Mittel zur Verfügung gestellt, sondern investive Mittel in vorgenannter Größenordnung aus den vergangenen Jahren umgewidmet. Somit hat die mit der Beschlussvorlage vorgesehene Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf die im derzeit gültigen Haushaltsentwurf 2023/2024 veranschlagten Ansätze. Die Durchführung der Maßnahme ist zur Sicherung der Aufnahme und Unterbringung nach LAufnG zugewiesener Personen notwendig, unabweisbar und unaufschiebbar, da anderenfalls die Unterbringung dieser Personen nicht gesichert werden kann.

Die im Ergebnishaushalt zusätzlich notwendigen Mittel, nach Errichtung der GU, für Mieten und Betriebskosten an den KIS sowie für die Soziale Betreuung und den Sicherheitsdienst durch einen Betreiber werden voraussichtlich in he von 22,92 Mio. EUR über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren bis 2027 notwendig. Davon werden vom Land Brandenburg voraussichtlich ca. 11,49 Mio. EUR erstattet. Die verbleibenden voraussichtlich insgesamt rd. 11,43 Mio. EUR, über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren bis 2027, müssen in Gänze durch die Landeshauptstadt Potsdam getragen werden. Diese Mittel sind derzeit noch nicht im Entwurf zum Haushaltsplan 2023/2024 enthalten. Sie werden, nach entsprechendem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu dieser Vorlage durch Änderungsliste der Verwaltung zum Haushaltsentwurf 2023/2024 ergänzt werden (eine Deckung ist hier derzeit nicht absehbar).

 

 

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Anlagen

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