Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/0461
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Schulentwicklungsplanung und Schulen an den Bedarf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Golm; Kathleen Knier, Angela Böttge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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Entscheidung
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25.05.2023
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Oberbürgermeister, Sorge dafür zu tragen, dass für den Ortsteil Golm sofort eine Grund- und weiterführende Schule in die Schulentwicklungsplanung aufgenommen wird.
Zugleich wird darum gebeten, dass parallel zur Realisierung der beiden Wohnstandorte im Rahmen des Sonderbauprogramms für Flüchtlingswohnungen im Ortsteil, bis zur endgültigen Standortentscheidung ggf. temporär, eine Grund- und weiterführende Schule zu errichten ist.
Weiterhin sind ggf. Schulgebäude so zu planen und zu bauen, dass Nachnutzungen, z.B. für altengerechtes Wohnen o.ä., möglich sind.
Erläuterung
Begründung:
Golm ist bisher nicht in die Schulentwicklungsplanung aufgenommen worden, weil die Bedarfe des Ortsteiles laut Aussage der Verwaltung bisher nicht ausreichten, um einen Schulstandort auszuweisen bzw. aufzubauen. Zugesichert wurde jedoch mit dem Rahmenplan Golm 2040 Golm, den Ortsteil in die Schulentwicklungsplanung aufzunehmen. Diese Zusicherung ist angesichts der aktuellen Entwicklungen umgehend einzulösen.
Im Rahmen der Diskussionen um die Flüchtlingswohnungen in Golm teilte die Schulleiterin der Grundschule in Eiche mit, dass bereits ohne Berücksichtigung der Bedarfe aus dem Sonderbauprogramm Flüchtlingswohnungen kapazitätsbedingt nicht genügend Plätze zur Verfügung stünden, um alle Kinder aus Golm und Eiche in die Grundschule und Horte in Eiche aufzunehmen. Nach Angaben der Verwaltung ist zudem mit der baulichen Verdichtung des Schulstandortes Eiche zunächst lediglich eine Kapazitätserweiterung geplant, um die aus dem Sonderbauprogramm entstehenden Bedarfe zu decken. Zugleich dürfte die Verdichtung angesichts des ohnehin eingeschränkten Flächenangebotes im Schulgrundstück zu einer deutlichen Verschlechterung der Betreuungssituation führen.
Die Erweiterung ist mithin nicht geeignet, den bereits bestehenden Bedarf und in den nächsten Jahren weiter zu erwartenden Zuwachs u.a. aus dem gegenwärtig bereits in Realisierung befindlichen Wohnstandort, In der Feldmark, zu decken. Um die Schulpflicht wohnortnah gerade für die Kleinsten sichern zu können, muss parallel zur Planung und zum Bau der Wohnungen ein Schulstandort mit gesicherter Ganztagsbetreuung, sowohl einer Grund- und weiterführenden Schule, in Golm geplant und gebaut werden.
Golm wird in den nächsten Jahren weiterwachsen. Dennoch ist aufgrund der demographischen Entwicklungstrends zu erwarten, dass sich die Bedarfe an Grundschulplätzen verringern, sich hingegen Bedarfe für andere Altersgruppen, z.B. Jugendbegegnungsstätten, altersgerechtes Wohnen, Begegnungszentren u.a. erhöhen werden. Im Sinne der Nachhaltigkeit wären Gebäude in Modulbauweise geeignet, spätere Umnutzungen zu ermöglichen.