Beschlussvorlage - 23/SVV/0452

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschussge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein außer Dienst gestelltes Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) an die Ukraine zu spenden.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ X keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

keine

 

 

 

Begründung:

 

Durch den Krieg in der Ukraine wurden unzählige Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr- und Rettungskräfte zerstört. Um die Aufgabe des Bevölkerungsschutzes aufrecht zu erhalten braucht es Unterstützung. Der Landesfeuerwehrverband Brandenburg betreibt seit dem letzten Jahr erfolgreich eine Hilfsbrücke zu diesem Zweck über Polen in die Ukraine.

 

Bei der Feuerwehr Potsdam werden aktuell mehrere Fahrzeuge außer Dienst gestellt, da diese nicht mehr den sehr hohen technischen Standards der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Diese Fahrzeuge befinden sich technisch in einem guten Zustand. Alle Fahrzeuge wurden kommunal beschafft und befinden sich im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Ein Gutachter hat den Restwert bewertet. Als Spendenfahrzeug kommt ein Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) in Frage. Dieses Fahrzeug befindet sich in einem technisch guten Zustand. Der Gutachter hat den Fahrzeugwert ohne Beladung auf 22.000,00 Euro beziffert.

 

Das Fahrzeug wurde 1998 beschafft und steht mit einem Restbuchwert von 1,00 Euro im Anlagevermögen (Inventarnummer: 37120418; Standortnummer: 031004 (Bornstedt); Anlageart: 120073) der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Idealerweise gelangt das Fahrzeug in die Partnerstadt Iwano-Frankiwsk. Die finale Entscheidung obliegt jedoch den ukrainischen Behörden entsprechend des Bedarfs.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Das Fahrzeug ist abgeschrieben. Der Restbuchwert des Fahrzeuges wird in der Anlagenbuchhaltung mit 1,00 € taxiert.

 

Ein Gutachter hat den Verkaufswert des zu spendenden Fahrzeuges auf ca. 22.000 € taxiert. Ein eventueller Verkaufserlös wäre dem Fachbereich Feuerwehr im Produkt 1260000 Brandschutz zu zuordnen.

 

Ein Verkauf des Tanklöschfahrzeuges 16/25 wurde in der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2023/2024 nicht beplant und hat somit keinen Einfluss auf die Haushaltssituation des Fachbereichs Feuerwehr.

 

Zusätzlich wurden die Stellungnahmen des Fachbereichs Rechnungswesen und Steuern sowie des Rechnungsprüfungsamtes eingeholt.

 

Die avisierte Sachspende des Tanklöschfahrzeuges 16/25 der Landeshauptstadt Potsdam an eine ukrainische Behörde bleibt ohne steuerliche Auswirkung. Grundsätzlich sind Spenden unter Veräerungen erfasst und unterfallen damit dem § 79 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf). Gemäß § 79 Abs. 3 BbgKVerf bedarf die Veräerung von Vermögensgegenständen unter dem vollen Wert der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

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