Antrag - 23/SVV/0387

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen und darzustellen, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen möglichen rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Auswirkungen, die derzeit bestehenden Verträge mit den E-Scooter-Anbietern im Stadtgebiet von Potsdam bis zur Umsetzung des Beschlusses „E-Scooter in Potsdam - Regelung durch Mikromobilitätssatzung“ (21/SVV/0211) vorübergehend ausgesetzt werden können.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Ziel des Antrags 21/SVV/0211 war es u.a. die Rad- u. Gehwege in Potsdam für Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen, für Kinder mit Laufrad oder Fahrrad, für jugendliche und erwachsene Radfahrerinnen und Radfahrer, eben für alle Nutzerinnen und Nutzer, und gerade zu Abend- und Nachtzeiten, sicherer zu machen. Dies ist bisher nicht gelungen!

Andere Städte in Deutschland und Europa tragen sich aus diesen und anderen, auch dem Umweltschutz dienenden Gründen mit dem Gedanken, gewerbliche E-Scooter-Anbieter im öffentlichen Verkehrsraum zu verbieten.

 

Da eine objektive Lehre der Vergangenheit auch in der Erkenntnis bestehen muss, dass den gewerblichen Anbietern von E-Scootern eigene finanzielle Interessen gegenüber allen der Verkehrssicherheit und dem Umweltschutz dienenden Maßnahmen stets übergeordnet erscheinen und die finanzielle Rendite in der Abwägung möglicher Konfliktpotenziale im öffentlichen Verkehrsraumhöher gewichtet wird, kann auf eine eigenmotivierte und vernunftorientierte Lösung nicht mehr vertraut werden.

 

Der vorliegende Antrag ist bis zur Schaffung einer rechtssicheren Lösung notwendig.

Die Begründung aus dem Antrag 21/SVV/0211 bleibt mit vorliegendem Antrag unberührt, da die Lebenswirklichkeit auf Potsdams Geh- und Radwegen und darüber hinaus, die noch immer die gleichen benannten Tatbestände aufweist.

 

(„...Der Beschluss „Regeln zur Nutzung von E n in Potsdam“ (19/SVV/0997) sowie die geltenden Richtlinien für Elektrotretroller/E- in Potsdam vom 28.11.2019 werden nicht umgesetzt! E-Scooter liegen oder stehen zu Tag- und Nachtzeiten auf Gehwegen, am Straßenrand, auf Kinderspielplätzen, auf Radwegen, auf Parkplätzen vor Einkaufszentren, vor Grundschulen, weiterführenden Schulen, Gymnasien, Kindergärten, auf Freizeitflächen, Krankenhäusern, in städtischen Wäldern, auf städtischen Freiflächen und Wiesen –kurzum: E-Scooter stehen und liegen in einer Vielzahl im Stadtgebiet herum. Hierdurch entsteht der Landeshauptstadt, neben dem verkehrssicherungspflichtigem, auch ein ästhetischer Schaden für unsere von vielen Touristen besuchte Landeshauptstadt. Ohne konkret definierte und formulierte Vorgaben im Rahmen einer Satzung wird auch das unsachgemäße, mitunter verkehrsgefährdende, Abstellen der E-Scooter nach deren Nutzung innerhalb des Stadtgebietes weiterhin zunehmen.“


 

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Anlagen

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