Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/0471
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstattung von Auslagen für Grabgesteck
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- S. Matz, Ortsvorsteher, Ortsbeirat Fahrland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsbeirat Fahrland
|
Entscheidung
|
|
|
24.05.2023
|
Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Kosten für das Grabgesteck des am 07.03.2023 verstorbenen ehemaligen Mitgliedes des Ortsbeirates Fahrland Ernst Ruden, in Höhe von 72,00 € werden aus dem Sachaufwand des Ortsteils Fahrland erstattet.
Die Verwendung der Mittel ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dieser ist bis zum 31.05.2023, nach Abschluss der Maßnahme schriftlich und unterschrieben dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Die Verwendung der Mittel ist in diesem Verfahren durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.
Der Ortsbeirat erwies dem ehemaligen Ortsbeiratsmitglied Ernst Ruden im Rahmen der Beisetzung am 16.03.2023 die letzte Ehre.
Eine Beschlussfassung zur Übernahme der Kosten konnte im Vorfeld auf Grund der geplanten Sitzungstermine nicht erfolgen.