Beschlussvorlage - 23/SVV/0475

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die PRO POTSDAM Facility Management GmbH wird rückwirkend zum 01.01.2023 auf die 100%ige Eigengesellschaft der Muttergesellschaft ProPotsdam GmbH, die GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH, verschmolzen.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

 

Begründung:

 

 

I. Sachverhalt:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist alleinige Gesellschafterin der ProPotsdam GmbH (ProP). Die ProP hält wiederum 100% der Anteile an der PRO POTSDAM Facility Management GmbH (PPFM) sowie der GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH (GEWOBA).

 

Gesellschaftsgegenstand der PPFM ist die Erbringung genehmigungsfreier immobilienwirtschaftlicher Dienstleistungen aller Art für die Gesellschafterin, für deren Beteiligungsgesellschaften und für die Landeshauptstadt Potsdam. Dazu zählt die Erbringung von genehmigungsfreien infrastrukturellen Dienstleistungen, soweit diese bis zur Gründung der Gesellschaft von deren Gesellschafterin selbst oder durch deren Beteiligungsgesellschaften mit eigenem Personal ausgeführt wurden.

Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Leistungen des Facility Managements für das Wohngebiet Drewitz sowie für alle sich in der Verwaltung des Unternehmensverbundes ProP befindlichen Liegenschaften, deren Eigentümer Unternehmen des Unternehmensverbundes ProP oder die Landeshauptstadt Potsdam sind.

 

r die Sicherstellung handwerklicher Betreuungen des Immobilienportfolios der ProP wurde das Leistungsspektrum der PPFM in den letzten Jahren ausgebaut, insbesondere im Bereich der Gewerke Maler-, Sanitär- und Elektroarbeiten. Durch die aufgebauten Kapazitäten und das vorhandene Knowhow können insbesondere bei Mieterwechseln Leerstände bzw. Einnahmeverluste vermieden werden. Für den sach- und termingerechten Einsatz der Handwerker/innen war es erforderlich, die Geschäftsprozesse und Organisationsstrukturen der PPFM umfangreich mit dem Facility Management Bereich der GEWOBA abzustimmen. Teil dieser Abstimmungsprozesse betraf auch die Organisation von Abwesenheitsvertretungen auf Führungsebene. Effiziente und personell übergreifende Organisationsstrukturen können nur für beide Gesellschaften gemeinsam eingerichtet werden. Um die aufwendigen Abstimmungen zu vermeiden, ist die Verschmelzung der beiden Gesellschaften die folgerichtige Maßnahme.

 

Der Aufsichtsrat der ProP hat dem Gesellschafter der ProP die Verschmelzung der PPFM auf die GEWOBA empfohlen. Auch die Gesellschafterversammlung befürwortet diese Verschmelzung.

 

Im Rahmen der Verschmelzung werden sich für die Mitarbeitenden keine arbeitsvertraglichen Änderungen ergeben. Die Mitarbeitenden der PPFM sind bereits im „gemeinsamen Betrieb“ gemäß BetrVG im Betriebsrat vertreten. Organisatorisch werden sie im technischen Geschäftsbereich der GEWOBA beschäftigt.

 

Durch die Verschmelzung werden finanzielle Einspareffekte erwartet, da Verwaltungstätigkeiten für eine Gesellschaft entfallen (Rechnungswesen, Berichterstattung, Jahresabschlusserstellung usw.). Sämtliche werbende Tätigkeiten werden eingestellt. Eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs für andere Tätigkeiten ist nicht beabsichtigt. Die PPFM soll im Zuge der Verschmelzung vollständig und dauerhaft beendet werden.

 

 

II. Handlungsbedarf:

 

Zur Vermeidung weiterer Aufwendungen soll die Gesellschaft mittels Verschmelzungsvertrags beendet werden und die Übertragung des Vermögens der PPFM als Ganzes mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf die GEWOBA im Innenverhältnis ckwirkend zum 01.01.2023 erfolgen.

 

 

III. Rechtliche Grundlagen:

 

Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 22 BbgKVerf bedarf eine Entscheidung über Art und Umfang der Beteiligung der Unternehmen, an denen die LHP mehr als ein Viertel der Anteile hält oder der Gesellschaftsvertrag bzw. Gesellschaftssatzung eine Zustimmung der Gemeindevertretung vorsieht, an weiteren Unternehmen, der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Verschmelzung der Gesellschaft trägt die GEWOBA Wohnungsverwaltungsgesellschaft Potsdam mbH. Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen keine Kosten.


 

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