Beschlussvorlage - 23/SVV/0366

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH gemäß Anlage 1.

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH wurde mit notariell beglaubigtem Gesellschaftsvertrag am 29. Dezember 1999 als Eigengesellschaft der Landeshauptstadt Potsdam errichtet. Im Januar 2000 erfolgte die Abspaltung des Betriebsteils potsdamer centrum für technologie (pct) aus der Gewerbezentren Potsdam GmbH in die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH (TGZP). 2009 wurde eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages der TGZP durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, notariell beurkundet und im Handelsregister des Amtsgerichtes Potsdam eingetragen.

Die TGZP hält 100% der Geschäftsanteile (13 T€) der Zentrum für Film- und Fernsehproduzenten GmbH (ZFF) und ist zu 50 % (12,5 T€) an der Golm Innovationszentrum GmbH (GO:IN) beteiligt.

 

Satzungsgemäßer Gegenstand des Unternehmens ist es, im öffentlichen Interesse für die Erhaltung und Stärkung der wirtschaftlichen Leistungskraft der Landeshauptstadt Potsdam insbesondere auf den Gebieten:

 

  1. der Förderung von Innovation und Technologietransfer,

 

  1.               der Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Potsdam, insbesondere der Branchenkompetenzfelder Medien, Informations- und Kommunikations-technologien, Biotechnologie, Geoinformationswirtschaft und Automotive sowie der Wissenschaft,

 

  1.               der Schaffung von Rahmenbedingungen/ Existenzgrundlagen für die Ansiedlung von Unternehmen, die Gründung von neuen sowie Sicherung/ Erhaltung von ortsansässigen bestehenden, insbesondere kleinen und              mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie der Entwicklung von technischen Infrastrukturmaßnahmen

 

folgende Aufgaben durchzuführen:

 

  1. Erwerb, Freimachung, Bodenordnung und Erschließung von Grundstücken sowie deren Wiederveräerung für o. g. Zwecke;

 

  1. Beratung und Betreuung von ansiedlungswilligen und ortsansässigen Unternehmen und Gewerbetreibenden sowie von Existenzgründern;

 

  1. Modernisierung, Errichtung (ohne eigene Bautätigkeit), Verwaltung und Vermietung von Gewerbebauten;

 

  1. Einräumung von Erbbaurechten auf Grundstücken der Gesellschaft;

 

  1. Initiierung, Koordinierung und Beteiligung an Netzwerken, Veranstaltungen, Marketingmaßnahmen und sonstigen Projekten.

 

Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Durchführung von grundstücksbezogenen Maßnahmen für die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben.

 

 

II. Handlungsbedarf

 

Unter Berücksichtigung des Mustergesellschaftsvertrages der Landeshauptstadt Potsdam, welcher zuletzt am 06.03.2019 durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) gemäß Drucksache Nr. 18/SVV/0785 als Anlage des Public Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam gndert beschlossen wurde, entspricht der Gesellschaftsvertrag der TGZP in weiten Teilen dem städtischen Mustergesellschaftsvertrag; bedarf aber einiger redaktioneller Änderungen bzw. Ergänzungen.

 

Diese betreffen u.a. die Möglichkeiten der Durchführung von Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlungen sowie die Festlegung von Wertgrenzen zustimmungspflichtiger Geschäfte. Die einzelnen Änderungen/Ergänzungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Synopse aufgeführt.

 

Die Anpassung dient einer einheitlichen Unternehmenssteuerung der Konzernmutterunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der TGZP sind das Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Gemäß § 14 Abs. 3 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam entscheidet die SVV über den wesentlichen Inhalt von Gesellschaftsverträgen von Unternehmen, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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