Beschlussvorlage - 23/SVV/0510
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahlkreiseinteilung Kommunalwahl 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsmanagement
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
07.06.2023
| |||
|
12.06.2023
|
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
positiv negativ keine
Fazit Klimaauswirkungen:
|
Begründung:
1.1 Rechtliche Grundlagen
Nach § 21 Abs. 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) in Verbindung mit § 8 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) beschließt die Vertretung in Wahlgebieten mit mehreren Wahlkreisen über deren Zahl und Abgrenzung, sobald der Wahltag durch den Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg öffentlich bekannt gemacht wurde.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt der Wahltermin für die verbundenen Europa- und Kommunalwahlen noch nicht vor. Die kommunale Beschlussfassung vor öffentlicher Bekanntmachung des Wahltermines durch die entsprechende Rechtsverordnung des Ministers des Innern und für Kommunales soll den Wahlvorschlagsträgern frühzeitige Planungssicherheit bei den Aufstellungs- und Nominierungsveranstaltungen hinsichtlich der Wahlkreiseinteilung geben. Die zu früh festgelegte Wahlkreiseinteilung macht die Beschlussfassung nicht ungültig. Die Vertretung müsste nur dann erneut über die Wahlkreiseinteilung beschließen, wenn sich die Einwohnerentwicklung zum Stichtag nach erfolgter Rechtsverordnung nicht mehr im Einklang mit den gesetzlichen Maßgaben befindet. Aufgrund der tatsächlichen Einwohnerentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam kann dieser Fall bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ausgeschlossen werden.
In Wahlgebieten mit mehr als 150.000 Einwohnern bestimmt § 20 Abs. 4 BbgKWahlG, dass mindestens vier und maximal neun Wahlkreise (WK) einzurichten sind. Das Wahlgebiet der Landeshauptstadt Potsdam ist gegenwärtig in sechs Wahlkreise gegliedert.
Die Wahlkreiseinteilung soll nach § 21 Abs. 2 BbgKWahlG so erfolgen, dass die örtlichen Verhältnisse und der räumliche Zusammenhang zu wahren sind. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise darf nach dieser Vorschrift nicht mehr als 25 von Hundert nach oben oder nach unten betragen. Neben den genannten Aspekten der Wahlkreisbildung ist nach der jüngeren Rechtsprechung zudem als „oberstes Ziel“ der verfassungsrechtliche Grundsatz der Wahlgleichheit zwischen den einzelnen Wahlkreisen einzuhalten. Es ist somit geboten, das Wahlgebiet der Landeshauptstadt Potsdam so zu gliedern, dass eine möglichst gleiche Anzahl von Einwohnern je Wahlkreis erreicht wird. Die Abweichungen vom Durchschnittswert aller Wahlkreise (absolut und relativ) sollten so gering wie möglich sein, um den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Insoweit ist die 25-%-Regel nach § 21 Abs. 2 BbgKWahlG verfassungskonform auszulegen und anzuwenden.
1.2 Prüfung der Wahlkreiseinteilung Kommunalwahl 2019
Für die Kommunalwahl 2019 wurde das Wahlgebiet der Landeshauptstadt Potsdam in sechs Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung erfolgte so, dass die Stadtteile von Potsdam in den Wahlkreisen integriert sind. Die Wahlkreiseinteilung der Kommunalwahl 2019 wurde dahingehend geprüft, ob sie den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Wahlgleichheit und den gesetzlichen Anforderungen weiterhin entspricht.
Wahlkreiseinteilung Kommunalwahl 2019
Wahlkreis 1 Sacrow, Groß Glienicke, Nauener Vorstadt, Berliner Vorstadt, Historische Innenstadt, Hauptbahnhof und Brauhausberg Nord
Wahlkreis 2 Bornim, Nedlitz, Bornstedt, Grube, Jägervorstadt, Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland
Wahlkreis 3 Eiche, Golm, Brandenburger Vorstadt, Potsdam West, Templiner Vorstadt
Wahlkreis 4 Zentrum Ost und Nuthepark, Klein Glienicke, Babelsberg Nord, Babelsberg Süd
Wahlkreis 5 Teltower Vorstadt, Schlaatz, Waldstadt I und Industriegelände, Waldstadt II
Wahlkreis 6 Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Einwohnerzahlen zum 31.12.2019, die Einwohnerzahlen zum 31.12.2022 und die Abweichungen der Einwohnerzahlen je Wahlkreis von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlkreise absolut und relativ.
| Einwohner | Einwohner | Differenz | Abweichung vom Durchschnitt in % | Abweichung vom Durchschnitt absolut | ||
| 31.12.2019 | 31.12.2022 | 2022 zu 2019 | 2019 | 2022 | 2019 | 2022 |
WK 1 | 29.410
| 30.706
| 1.296
| -2,2
| -1,1
| -674
| -338
|
WK 2 | 30.368
| 32.065
| 1.697
| 0,9
| 3,3
| 284
| 1.021
|
WK 3 | 30.549
| 30.955
| 406
| 1,5
| -0,3
| 465
| -89
|
WK 4 | 30.925
| 31.710
| 785
| 2,8
| 2,1
| 841
| 666
|
WK 5 | 30.310
| 30.714
| 404
| 0,7
| -1,1
| 226
| -330
|
WK 6 | 28.941
| 30.112
| 1.171
| -3,8
| -3,0
| -1.143
| -932
|
Potsdam | 180.503
| 186.262
| 5.759
|
|
|
|
|
Durchschnitt | 30.084 | 31.044 | 960 |
|
|
|
|
Bei Beibehaltung der jetzigen Wahlkreiseinteilung beträgt die Spannweite des kleinsten (WK 6) zum größten Wahlkreis (WK 2) 1.953 Einwohner. In Bezug zum Durchschnitt der sechs Wahlkreise (31.044 Einwohner) entstehen die größten Abweichungen im WK 6 von -3,0 % und im WK 2 von 3,3 %. Diese minimalen Abweichungen werden dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl gerecht. Darüber hinaus bleiben die räumlichen Zusammenhänge gewahrt.
Die gesetzlichen Vorgaben sind damit erfüllt. Eine Neueinteilung der Wahlkreise ist nicht erforderlich und sollte aus Gründen der Kontinuität auch nicht angestrebt werden.