Beschlussvorlage - 23/SVV/0537

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

den Jugendförderplan der Landeshauptstadt Potsdam 2023 bis 2026
 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

   positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Bei dem Dokument handelt es sich um die Fortschreibung des Jugendförderplanes für den Zeitraum 2023 bis 2026, der in enger Abstimmung mit den relevanten Fachkräften erarbeitet worden ist.

 

In der Erstellung des Jugendförderplanes wurden die normativen Kriterien des § 80 SGB VIII beachtet, wonach neben der Bestandsaufnahme der Angebote auch die Bedarfe der jungen Menschen, die Abstimmung und das Zusammenwirken aller Träger der Jugendhilfe sowie weiterer Planungen zu berücksichtigen sind.

 

Durch das signifikante Bevölkerungswachstum in der Landeshauptstadt Potsdam, insbesondere in den Altersgruppen der jungen Menschen, wird eine sehr dynamische Veränderung der Lebenswelten wahrgenommen, die nicht nur qualitative, sondern zunehmend auch quantitative Herausforderungen mit sich bringt.

 

Die speziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie mit den Lockdown-Phasen fordern für die und mit den Familien durch die z.T. neu entstandenen Probleme adäquate Antworten. Zu den schon vorher vorhandenen Herausforderungen muss nun noch stärker auf die psychosozialen Folgen der Pandemie eingegangen werden.

 

Zudem bekommt die Digitalisierung einen deutlich höheren Stellenwert.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die mit dem Jugendförderplan veranschlagten Maßnahmekosten sind im Planansatz in dem Produktkonto 3660000 „Einrichtungen der Jugendarbeit“ und 3631000 „Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ enthalten.

 

Die den tabellarischen Darstellungen zu entnehmenden Auswirkungen stellen den Vergleich der bisher gültigen mittelfristigen Haushaltsplanung aus dem Beschluss zur Haushaltsplanung 2022 (Aufwand/Ertrag laut Plan) zu den im Rahmen des Haushaltsentwurfes eingereichten Planansätzen dar (Aufwand/Ertrag neu). Hierbei ist die Planstufe 9, also der Planstand der Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung dargestellt.

 

Daraus ersichtlich erfolgt in der zum Beschluss vorliegenden Haushaltsentwurf in den Jahren 2023 2027 eine Zuschusserhöhung in den Unterprodukten der Jugendförderung i. H. v. summiert 12.559.500 € (verglichen mit dem Beschluss zur Haushaltsplanung 2022).

Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt eines eines beschlossenen und wirksamen Haushaltes 2023/2024.

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Anlagen

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