Antrag - 23/SVV/0526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Potsdam wird im § 12 Abs. 2 wie folgt geändert:

 

 

In § 12  Abs.2 Satz 2 wird der Halbsatz:

 

und keine Zeichen des Beifalls oder Missfallens geben“

 

gestrichen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die ordnungsmäßige Abwicklung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erfordert Ruhe und Ordnung. Gleich wohl ist das ausreichend bestimmt durch den ersten Satz und den ersten Teil des zweiten Satzes. Eine explizite Festsetzung, den Zuhörern Beifall zu verbieten, erscheint weltfremd und wenig bürgernah. Darum soll dieser entbehrliche Halbsatz gestrichen werden.
 

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Anlagen

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