Antrag - 23/SVV/0451
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung nicht für das Jahr 2024 beschließen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion AfD
- Einreicher*:
- Fraktion AfD
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.06.2023
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Erläuterung
Begründung
Die Dringlichkeit ist gegeben, weil die dramatischen Zahlen für das Haushaltshaltjahr 2024 erst nach Antragsschluss vorgelegt wurden.
Der SVV wurde am 1. März 2023 der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024 vorgelegt (Drucksache 23/SVV/2019). Hiernach geht die Verwaltung im zu beschließenden Doppelhaushalt von Fehlbeträgen von 18,6 Mio. € (2023) bzw. 41,8 Mio. € (2024) aus und spricht davon, dass vieles schwerer planbar als in den Vorjahren ist. In der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 26. April 2023 legte die Verwaltung für die Haushaltsjahre 2023/2024 neue Zahlen vor. Für 2024 ergibt sich jetzt ein um 6,5 Mio € verschlechterter Fehlbetrag von 48,3 Mio. € - mit nach der Höhe noch unbekannten Ergebnisbelastungen durch die Schaffung weiterer Schulplätze. Die nunmehr noch schlechteren haushalterischen Aussichten und die nur unvollständige Veranschlagung lassen eine seriöse Planung im Rahmen des Doppelhaushaltes für 2024 nicht zu. Die SVV sollte die Satzung nur für das Haushaltsjahr 2023 verabschieden.
Diese kurzfristige dramatische Entwicklung und nur unvollständige Berücksichtigung in der Haushaltsplanung rechtfertigt eine Verabschiedung der Haushaltssatzung für die Jahresscheibe 2024 nicht.