Beschlussvorlage - 23/SVV/0507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Abschluss des „Theater- und Orchesterrahmenvertrag zur Finanzierung ausgewählter Theater und Orchester in der Landeshauptstadt Potsdam, 01. Januar bis 31. Dezember 2026“.

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Das Land Brandenburg und die Landeshauptstadt Potsdam bekennen sich, ab dem Jahr 2019 ausgehlte Theater und Orchester in der Landeshauptstadt Potsdam langfristig strukturell und finanziell abzusichern und somit die künstlerisch anspruchsvollen Leistungen und Spielpläne dieser Theater und Orchester zu würdigen.r die Jahre 2023 bis 2026 wurde, vorbehaltlich eines Gremienbeschlusses, durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und die Landeshauptstadt Potsdam der „Theater- und Orchesterrahmenvertrag zur Finanzierung ausgewählter Theater und Orchester in der Landeshauptstadt Potsdam“ abgeschlossen.

 

Der Theater- und Orchesterrahmenvertrag regelt Rechte und Pflichten der Vertragspartner zur langfristigen strukturellen und finanziellen Absicherung der nachfolgend genannten Theater und Orchester in der Landeshauptstadt Potsdam:

die Hans-Otto-Theater GmbH,

die Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal gGmbH,

die Kammerakademie Potsdam gGmbH und

der Deutsches Filmorchester Babelsberg e.V.

 

Im Rahmen des Vertragsabschlusses verpflichten sich sowohl das Land als auch die LHP eine jährliche Sockelerhöhung der Förderung vorzunehmen. Diese sogenannte Sockelerhöhung unterliegt keiner Dynamisierung und wird in folgender Höhe jährlich von 2023 bis 2026 festgesetzt:

 

       Land    LHP

  1. Hans Otto Theater GmbH     60.000 €   40.000 €
  2. Musikfestspiele Sanssouci    100.000 €   70.000 €

und Nikolaisaal Potsdam gGmbH

  1. Kammerakademie Potsdam gGmbH  100.000 €   70.000 €
  2. Filmorchester Babelsberg e.V.  200.000 €   50.000 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Sockelerhöhungen sind im Haushaltsplan 2023/2024 der LHP mit einkalkuliert. Folgende städtische Förderungen sind demnach im Haushaltsplan 2023/2024 eingeplant (ohne FAG-Mittel):

 

       2023  2024  2025/2026

  1. Hans Otto Theater GmbH   7.755.000 € 8.045.600 € 8.045.600 €
  2. Musikfestspiele Sanssouci    2.560.300 € 2.560.300 € 2.560.300 €

und Nikolaisaal Potsdam gGmbH

  1. Kammerakademie Potsdam gGmbH  1.170.000 € 1.170.000 € 1.170.000 €
  2. Filmorchester Babelsberg e.V.       50.000 €      50.000 €      50.000 €

 

 

Seitens des Landes wurden in den Jahren 2023 bis 2026 sowohl Personal- als auch Sachkostensteigerungen einkalkuliert. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der LHP wurden bei der städtischen Förderung keine Personal- und Sachkostensteigerungen berücksichtigt. Dennoch beabsichtigt die LHP, die tarifliche Entwicklung der unter 1. bis 3. genannten Einrichtungen proportional zu berücksichtigen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Abweichungen gegenüber der Mifi 2022ff sind im Haushaltsplanentwurf 2023 bis 2027 veranschlagt.

 

Im Rahmen des Theater- und Orchesterrahmenvertrag (TORV) werden für die folgenden genannten Einrichtungen Sockelerhöhungen, zusätzlich zu den bisherigen städtischen Förderungen, seitens der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) für die Jahre 2023-2026 eingeplant:

  1. Hans Otto Theater GmbH:                                                            40.000 € p.a.
  2. Musikfestspiele Sanssouci und Nikolaisaal Potsdam gGmbH:     70.000 € p.a.
  3. Kammerakademie Potsdam gGmbH:                                           70.000 € p.a.
  4. Filmorchester Babelsberg:                                                            50.000 € p.a.

 

Die Sockelerhöhung unterliegt keiner Dynamisierung. Die Förderung des Filmorchesters erfolgt seitens der LHP erstmalig.
 

Zudem beabsichtigt die LHP die tarifliche Entwicklung proportional mit zu berücksichtigen.

 

Die Gewährung der voran genannten Erhöhungen stehen unter Haushaltsvorbehalt.


 

 

 


 

 

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Anlagen

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