Antrag - 23/SVV/0522

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Aufstellung des B-Planes zum Uferweg am Griebnitzsee wird weiter mit Nachdruck verfolgt.

Die im Zusammenhang mit der Finanzierung der Investitionskosten für die Gemeinschaftsunterkunft am Nedlitzer Holz (Drucksache 23/SVV/0396) umgewidmeten Mittel für den Uferweg am Griebnitzsee sind zeitnah, spätestens mit dem Haushaltsplan 2025 wieder in den Haushalt einzustellen.

Der Hauptausschuss ist halbjährlich über den Stand zu informieren.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete am Nedlitzer Holz sind zur Deckung der investiven Kosten nicht verausgabte Haushaltsmittel eingesetzt worden. Der Hauptposten mit etwa 3 Mio Euro sind Mittel für die Umsetzung des B-Planes Uferweg am Griebnitzsee, der gegenwärtig in Erarbeitung ist. Davon sind 2.575.344,00 Euro für den Erwerb von Grundstücken im Bereich Grünflächen/ BP 125Uferzone Griebnitzsee und 479.799,00 Euro zur Herstellung Uferweg/-Park Griebnitzsee vorgesehen.

Wenn dieser B-Plan keine finanzielle Untersetzung hat, ist sein erneutes Scheitern vorprogrammiert. Deshalb muss mit Verbindlichkeit eine Festlegung für den Ersatz dieser Mittel erfolgen.
 

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Anlagen

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