Mitteilungsvorlage - 23/SVV/0562

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Das Anbringen einer geeigneten Tafel im Gedenken an Hannah Arendt und Günther Anders am Kulturhaus Babelsberg obliegt einem denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren und ist mit dem entsprechenden Bereich abzustimmen. Bei Erteilung einer Genehmigung kann eine entsprechende Tafel angebracht werden.

 

Fachlich-inhaltliche Einschätzung:

Der Antrag wurde dem Fachgremium Erinnerungskultur auf seiner Sitzung am 24.05.2023 zur Begutachtung vorgelegt. Das Fachgremium votiert mit Mehrheit dafür, keine Gedenktafel für Hannah Arendt und Günther Anders zu implementieren.

 

Folgende Gründe führt das Fachgremium Erinnerungskultur r die Ablehnung auf:

  • Vermeidung von Mehrfachgedenken für Persönlichkeiten (für Hannah Arendt besteht bereits eine Dreifacherinnerung in der LHP: Hannah-Arendt-Gedenktafel in der Merkurstraße 3 / Hannah-Arendt-Gymnasium / Hannah-Arendt-Straße)
  • Wahl des Ortes für die Erinnerung (heutiges Kulturhaus Babelsberg) als damaliges Standesamt für Arendt / Anders. Das Kriterium Standesamt / Heirat ist kein Gedenkkriterium.
  • Bei Umsetzung des Antrags würde jedoch ein nicht gedenkrelevantes Kriterium zum Maßstab werden (Präzedenzfall).
  • Der kritische (wissenschaftliche) Diskurs, der über Hannah Arendt geführt wird.


 

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