Antrag - 03/SVV/0612

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen gemäß der Verordnung über die amtliche Verpflichtung eines Fischereiaufsehers von 1994 § 2 zu schaffen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Aufgrund der Gemeindegebietsreform werden etliche Potsdamer Ortsteile nicht mehr dem klassischen Bild Potsdams entsprechen. Wir müssen auf die dörflich/ländlichen Belange eingehen und dazu gehört auch die Verpflichtung eines Fischereiaufsehers.

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