Beschlussvorlage - 03/SVV/0576
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 75 "Daimlerstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Schütz, Tel. 3234
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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01.10.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.09.2003
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Erläuterung
Begründung
für die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 75 „Daimlerstraße“
1.
Anlass für den
Aufstellungsbeschluss vom 01. April 1998
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 75
„Daimlerstraße wurde am 01. April 1998 durch die Stadtverordnetenversammlung
der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen und durch die Veröffentlichung im
Amtsblatt Nr. 1 Jahrgang 10 am 26.01.1999 öffentlich bekannt gemacht.
Das ca. 0,96 ha große Plangebiet steht in enger
funktionaler und städtebaulicher Beziehung zu den Sanierungsgebieten
Babelsberg-Nord und Babelsberg-Süd. Anlass für den Aufstellungsbeschluss waren
die Planungen in den angrenzenden Sanierungsgebieten, durch die die
Notwendigkeit gesehen wurde, das Plangebiet einer neuen baulichen Nutzung
zuzuführen.
In Anbetracht der zentralen Lage des Bereiches am
Lutherplatz und am S-Bahnhof Babelsberg sowie der durch Straßen- und
Eisenbahnverkehr stark lärm- und abgasbelasteten Wohnanlage sollte eine
Erhöhung des gewerblichen Nutzungsanteils sowie die Einordnung einer zentralen
Stellplatzanlage für das Babelsberger Stadtteilzentrum planungsrechtlich
ermöglicht werden. Durch die Anlage eines Parkhauses am Bahndamm sollte der zur
Zeit des Aufstellungsbeschlusses herrschende Parkdruck im Babelsberger Zentrum
entscheidend gemindert und damit eine Stärkung des Stadtteilzentrums erreicht
werden. Gleichzeitig sollte der Baukörper die Lärmbelastung durch den
Bahnverkehr innerhalb der Wohnanlage verringern.
2.
Verfahrensstand
Nachdem der Aufstellungsbeschluss
im April 1998 gefasst wurde, fand im Februar 1999 die frühzeitige
Bürgerbeteiligung statt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
der Stadtämter fand im Februar/März 2001 statt. Eine Auswertung und Abwägung
der eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde durchgeführt.
3.
Ausgangssituation
Ausgangsposition für die Planung am Lutherplatz war ein
prognostiziertes Stellplatzdefizit von ca. 300 Stellplätzen im Babelsberger
Stadtteilzentrum, welches einerseits durch Tiefgaragen und andererseits durch
ein Parkhaus mit ca. 200 Stellplätzen gedeckt werden sollte.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 1994 wurde
der Standort im Bereich Daimlerstraße anhand mehrerer Varianten bezüglich der
städtebaulichen Integration, der verkehrlichen Anbindung, des
Flächenverbrauchs, der Grundstücksverfügbarkeit sowie der zu erwartenden
Baukosten untersucht und im Vergleich mit dem Standort Johannsenstraße als der
geeignete für die Errichtung eines Parkhauses befunden.
4.
Veränderung der
Rahmenbedingungen
Seit Fassung des Aufstellungsbeschlusses haben sich die
Rahmenbedingungen zur Realisierung des Parkhauses an diesem Standort
entscheidend geändert. Das Grundstück wurde im Jahr 2001 von der GeWoBa an die
Firma Semmelhaack verkauft. Die im Bebauungsplanentwurf festgelegten
Planungsziele wurden der Firma Semmelhaack mitgeteilt. Eine Verpflichtung zur
Durchsetzung der Planungsziele durch Vereinbarung eines städtebaulichen
Vertrages im Zuge des Kaufvertrages wurde durch den neuen Eigentümer nicht
übernommen.
Die Firma Semmelhaack hat sich nach interner Prüfung der
Realisierung des Parkhausprojektes gegen diese entschieden. Stattdessen wurde
im März 2003 ein Bauantrag zur Errichtung eines viergeschossigen Wohngebäudes
gestellt. Die planungsrechtliche Prüfung des beantragten Vorhabens nach § 34
BauGB hat ergeben, dass sich der beantragte Baukörper nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt. Durch die Bebauung ist von
einer Lärmminderung für die bestehende Wohnbebauung auszugehen.
Die straßenbegrenzende Bebauung wurde mittlerweile durch
die Firma Semmelhaack modernisiert und instandgesetzt. Eine Nutzung der
Erdgeschosse und der ersten Obergeschosse für gewerbliche Nutzungen, wie im
Bebauungsplanentwurf vorgesehen, wurde nicht umgesetzt und ist auch zukünftig
nicht vorgesehen.
Nicht nur durch den Eigentumswechsel, auch durch die
Entwicklung der Geschäftsstraßen im Babelsberger Stadtteilzentrum hat sich die
Situation für das Grundstück am Lutherplatz seit 1998 verändert. Der damals
prognostizierte Stellplatzbedarf für Kunden des Einzelhandels erscheint aus
heutiger Sicht zu hoch. Schon durch das Parkraumbewirtschaftungskonzept für den
Zentrumsbereich Babelsberg (beschlossen durch die Stadtverordnetenversammlung
vom 09.09.1998) hat sich die Stellplatzsituation für Kurzzeitparker verbessert.
Die vorhandenen Kapazitäten an Stellplätzen für Kurzzeitparker in der
Tiefgarage des Weberparks und auf dem Parkdeck bei Meyer-Beck werden bislang
nicht ausgeschöpft.
Die Schaffung von Planungsrecht zur
Errichtung eines Parkhauses zur Versorgung des Stadtteilzentrums Babelsberg mit
Stellplätzen für Kurzzeitparker sowie die planungsrechtliche
Sicherung der Erhöhung des gewerblich nutzbaren Anteils ist durch die
veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr notwendig.
5.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses entstehen
keine Kosten.