Antrag des Ortsbeirates - 23/SVV/0647
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für 2023; Ortsbeirat Uetz-Paaren, Erntedankfest am 14.10.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Ortsbeirat Uetz-Paaren; Eckhard Fuchs, Ortsvorsteher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Uetz-Paaren
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Entscheidung
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25.09.2023
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Erläuterung
Begründung:
Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.
Zur Auszahlung:
Die finanziellen Mittel für die beschlossene Maßnahme können frühestens 4 Wochen vor Beginn dieser vom Büro der Stadtverordnetenversammlung eigenständig abgerufen werden. Hierzu genügt eine schriftliche Mitteilung unter Verweis auf den Ortsbeiratsbeschluss. In der Mitteilung ist anzugeben, für welche Maßnahme das Geld benötigt wird und auf welches Konto ausgezahlt werden soll.
Zur Abrechnung:
Die Verwendung der Mittel ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dieser ist bis zum Ablauf des 4. Quartals 2023 nach Abschluss der Maßnahme schriftlich und unterschrieben dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.