Beschlussvorlage - 03/SVV/0625
Grunddaten
- Betreff:
-
Erwerb von Anteilen der Sanierungsträger Potsdam GmbH an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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01.10.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.09.2003
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.09.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Landeshauptstadt Potsdam erhöht ihre an der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH gehaltenen Gesellschafteranteile von
50 % auf 89 % der Anteile.
2. Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der
Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH wird beauftragt,
dafür Sorge zu tragen, dass von den
bislang von der Sanierungsträger Potsdam GmbH gehaltenen 50 %
Gesellschafteranteile an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH 39 % an
die Landeshauptstadt Potsdam übertragen werden. 11 % der Anteile sollen bei der
Sanierungsträger Potsdam GmbH verbleiben.
3. Der Beschluss zur DS 02/SVV/0163 Punkt 3. wird
aufgehoben.
Erläuterung
Begründung:
Ausgangslage
Gesellschafter bei der Entwicklungsträger Bornstedter Feld
GmbH sind derzeit die Sanierungsträger Potsdam - Gesellschaft der behutsamen
Stadterneuerung mbH zu 50% und die Landeshauptstadt Potsdam zu 50 % der
Gesellschaftsanteile.
Gesellschafter der Sanierungsträger Potsdam GmbH sind
derzeit die Landeshauptstadt Potsdam, die Investitionsbank des Landes
Brandenburg (ILB) , die Evangelische
Landeskirche Berlin-Brandenburg, die Gemeinnützige Wohn- u. Baugesellschaft
Potsdam mbH (GEWOBA) und die Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (MBS) mit
folgenden Anteilen
.
- LHP 51 TDM
- ILB 19
TDM
- Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg 10
TDM
- GEWOBA 10 TDM
- MBS 10 TDM
Die
Mitgesellschafter der Sanierungsträger Potsdam GmbH hatten der Landeshauptstadt
Potsdam signalisiert, dass sie ihre Anteile zur Disposition stellen, so dass
einer Übernahme von Gesellschaftsanteilen an der Sanierungsträger GmbH in Höhe
von 49 % durch BIG Städtebau GmbH keine Hindernisse entgegenständen. Hierzu
wird derzeit der Gesellschaftsvertrag der Sanierungsträger Potsdam GmbH
zwischen den zukünftigen
Gesellschaftern Stadt und BIG Städtebau GmbH endabgestimmt.
Mit Beschluss, DS 02/SVV/0163 (Sanierungsträger Potsdam GmbH
- Anteilsveräußerung) legte die Stadtverordnetenversammlung in ihrer 50.
Sitzung am 10.04.2002 u. a. fest, dass vor einem Anteilserwerb durch die BIG
Städtebau GmbH als Gesellschafterin an der Sanierungsträger Potsdam GmbH die
bislang von der Sanierungsträger Potsdam GmbH an der Entwicklungsträger Potsdam
GmbH gehaltenen Gesellschafteranteile an die Landeshauptstadt Potsdam
übertragen werden sollen, so dass alleiniger Gesellschafter der
Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH die Stadt wäre.
Auf Grund der Regelungen des Grunderwerbssteuergesetzes
erfolgte bislang keine Umsetzung des Beschlusses, da durch die beabsichtigte
Anteilsübertragung auf die LHP ein Grunderwerbsteuertatbestand gem. § 1 Abs.
3 Nr. 1 GrEStG ausgelöst worden
wäre, der zu einer erheblichen finanziellen Belastung der Stadt als Erwerberin der Anteile geführt
hätte.
Grunderwerbssteuerproblematik
Diesbezüglich unterwirft das Grunderwerbssteuergesetz die
Anteilsübertragung den Regelungen des § 1 GrEStG. Anknüpfungspunkt ist,
dass Liegenschaften dem Vermögen des ETBF zuzurechnen sind.
Da durch die Übertragung der Anteile der Sanierungsträger
Potsdam GmbH auf die LHP 100% der Anteile des ETBF in einer Hand vereinigt
werden würden, wäre grundsätzlich der Grunderwerbsteuertatbestand des § 1 Abs.
3 Nr. 1 GrEStG erfüllt. Nach dieser Vorschrift löst eine Vereinigung von mehr
als 94,9 % der Anteile in der Hand eines Erwerbers die Steuerpflicht aus.
Zu vermeiden ist die Besteuerung nur durch Begrenzung des
Anteilserwerbs der LHP auf 44,9% der Anteile, so dass 5,1 % der Anteile in der
Hand eines Dritten verbleiben müssten, der nicht unmittelbar bzw. mittelbar im
Eigentum der LHP stände.
Interessenten für den Anteilserwerb
Ihr Interesse am Erwerb der Anteile hatten sowohl die GEWOBA
(100 % LHP), die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP), Anteilseigner sind mit
65% die Stadtwerke Potsdam GmbH
(100 % LHP) und mit 35 % die e.dis Energie Nord AG, und der Mieterverein
Potsdam und Umgebung e. V. bekundet. Dabei ergibt sich folgende Einschätzung:
·
Ein
Erwerb durch die GEWOBA (100 % LHP) ist nicht in Betracht zu ziehen, da im
Ergebnis die LHP mit 100 % am ETBF mittel- und unmittelbar beteiligt wäre und damit der vorgenannte
grunderwerbsteuerliche Tatbestand gleichfalls erfüllt wäre.
·
Ohne
einen Grunderwerbssteuertatbestand auszulösen, könnte die EWP 15 % der Anteile
erwerben, so dass die LHP zu 85 % unmittelbarer und über die EWP zu 9,75 %
mittelbarer Anteilseigner am ETBF würde. Zu berücksichtigen ist hier jedoch,
dass gegebenenfalls der Gesellschaftsvertrag der EWP geändert werden müsste, da
dieses Geschäft durch die gegenwärtige Fassung nicht gedeckt sein könnte.
Ebenso nicht außer Acht zu lassen ist, ein potentielles Auftragsverhältnis
zwischen ETBF und EWP, welches bei einem Mutter-Tochter-Verhältnis
gegebenenfalls problematisch sein könnte.
·
Ein
Anteilserwerb durch den Mieterverein Potsdam und Umgebung e. V. könnte auf 5,1
% beschränkt bleiben. Allerdings ist hier zu beachten, dass originäre Aufgabe
des Mietervereins die Beförderung mietrechtlicher Belange ist, Fragen
hinsichtlich der Entwicklung eines Gebietes nach Baugesetzbuch damit nicht in
seine unmittelbare Zuständigkeit fallen.
Zur Stärkung der Stellung der Landeshauptstadt als
Gesellschafterin der ETBF wird daher nach Äbwägung der Vor- und Nachteile der
Vorschlag unterbreitet, dass zwar die Sanierungsträger Potsdam GmbH
Mitgesellschafterin an der ETBF bleibt, die Landeshauptstadt jedoch ihre
Anteile gleichfalls erhöht.
Eine Besteuerung ist diesbezüglich insofern zu vermeiden, als dass die unmittelbare und mittelbare Beteiligung der LHP am Entwicklungsträger vom Sanierungsträger auf 94,9% begrenzt wird. Damit können zu den von der LHP bereits gehaltenen 50 % der Gesellschaftsanteile am Entwicklungsträger weitere 39 % der Gesellschaftsanteile von dem Sanierungsträger erworben werden. Über die dann beim Sanierungsträger verbleibenden 11 % ist die LHP weiterhin mit 5,61 % am Entwicklungsträger beteiligt. Insgesamt beträgt die Beteiligung der LHP am ETBF somit 94,61 %, so dass vorliegend eine deutliche Stärkung der Stellung der Landeshauptstadt gegeben ist.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Das
Stammkapital der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH beträgt 102.258,37 €
(200 TDM), davon hält die Sanierungsträger Potsdam GmbH 50% = 51.129,19 €. Beim
Erwerb von 39 % durch die LHP betragen die Kosten 39.880,76 €. Eine Zahlpflicht
wird voraussichtlich in 2004 begründet werden.