Anfrage - 03/SVV/0642

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit Mitte April wäre gemäß Erbbaurechtsvertrag die Kaufpreiszahlung des SVB 03 in Höhe von 166.800 € zu Gunsten der HH-Stelle 88000.34000 unter der Bezeichnung „Stadt Potsdam/Karl-Liebknecht-Stadion“ zu zahlen gewesen. Dieser entscheidende Teil des Kaufes kam jedoch nicht zustande. Dazu frage ich den OBM:

Zu wessen Lasten soll der Einnahmeausfall von 166.800 € zu Gunsten der o. g. HH-Stelle kompensiert werden?

 

 

Antwort:

In Durchführung der Gläubigerversammlung am 20.08.2003 hat die Stadt dem Insolvenzplan des Insolvenzverwalters zugestimmt und auf die geltend gemachten Forderungen verzichtet.

 

Daraus ergibt sich eine Mindereinnahme in Höhe von 166.800 € in der Haushaltsstelle – Einnahme aus Hausverkäufen an Dritte – im Vermögenshaushalt.

 

Diese Mindereinnahme kann durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt kompensiert werden.

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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