Anfrage - 03/SVV/0643

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie der OBM im PNN-Interview vom Juni 2003 klarstellte, solle u. a. die personelle Verantwortlichkeit dafür festgestellt werden, dass die Stadt auf 30 % der vertraglich vereinbarten Bandenwerbungseinnahmen verzichtet hat. Nunmehr können diese städtischen Verluste quantifiziert werden, weshalb ich den OBM frage:

Welche der in Ihrer Antwort gemäß DS 03/SVV/0427 unter Position 3 (siehe Anlage) genannten personellen Konsequenzen aus „begründeten Versäumnissen“ wurden inzwischen gezogen?

 

Antwort:

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch nicht abschließend über den Umfang der Versäumnisse im Verwaltungshandeln befunden werden.

 

Das Amtsgericht hat im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Schlussrechnung beauftragt. Der Abschluss des Verfahrens ist Ende Oktober, Anfang November zu erwarten.

 

Parallel hierzu finden jedoch Prüfungen in den Fachbereichen Schule-Sport, Recht, Beteiligungs-, Personal- und Finanzsteuerung statt, um über personalrechtliche Verantwortung zu entscheiden.

 

 

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Erläuterung

 

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