Anfrage - 03/SVV/0716

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Betrifft die Drucksachen 02/SVV/0183 und 03/SVV/0102 –

Kreisverkehr Neuendorfer Str. / Nuthestr.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Unter welchen Prämissen, mit welchem Ergebnis wurde die Testphase durchgeführt ?

 

 

Antwort:

 

Aufgrund eines Stadtverordnetenbeschlusses wurde am Knoten Neuendorfer Straße / Nuthestraße (Nordrampe) ein kleiner Kreisverkehr geplant, vorbereitet und für 9 Wochen provisorisch errichtet.

Die Realisierung dieses kleinen Kreisverkehrsplatzes erfolgte auf der Grundlage und Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie dem „Merkblatt für die Anlage von kleinen Kreisverkehrsplätzen“ als Ergänzung zu entsprechenden straßenbaulichen Vorschriften.

 

Die Bewertung innerhalb der Verwaltung erfolgte neben der Übersichtlichkeit, Befahrbarkeit, Erkennbarkeit, Akzeptanz und Sicherheit hauptsächlich anhand der Verkehrsqualität bzw. Leistungsfähigkeit.       

 

Dabei ist festzustellen, dass die genannten Kriterien, bis auf die Leistungsfähigkeit, positiv, entsprechend den allgemeinen Erfahrungen mit kleinen Kreisverkehrsplätzen, bewertet werden konnten. Die Leistungsfähigkeit dagegen ist gerade in der Nachmittagsspitzenstunde (16:00 – 16:30 Uhr) an ihre Grenze gekommen. Dies führte zu Rückstauungen bis über die nächsten Knotenpunkte (besonders Zum Kirchsteigfeld / Nuthestraße Südrampe).

 

Vor dem Hintergrund, dass über den Bau des Spaßbades auf der Freifläche im Bereich des Stern-Centers noch nicht entschieden wurde, ist von Seiten der Verwaltung eine Aussage über eine Vorzugslösung (Kreisverkehr oder LSA-geregelter Knotenpunkt) nur nach einer verkehrstechnischen Untersuchung beider Knotenpunkte zu machen.

 

Nach Abschluss aller zu bewertenden Kriterien wird die Verwaltung das Ergebnis im Bauausschuss vorstellen.

 

 

Ergänzend zur Beantwortung der Anfrage 03/SVV/0716 vom 23.09.2003 wird wie folgt auf die am 01.10.2003 erneut eingegangenen Fragen des Herrn Latzke geantwortet:

 

Zu 1.

Aus Kostengründen konnte keine vom Kreisverkehr abgesetzte Fußgängerquerungshilfe eingerichtet werden. Zwei mobile Fußgängerbedarfsanlagen hätten ca. 5.000 € Mehrkosten verursacht.

 

Zu 2.

Aus Kostengründen wurde keine Zählung der Fußgänger und Radfahrer vorgenommen. Eine einmalige Zählung mit Auswertung würde etwa 500 € kosten.

 

Zu 3.

Am Mittwoch den 17.09.2003 wurden in der Zeit von 6 bis 6 Uhr und 15 bis 18 Uhr Verkehrszählungen durchgeführt. An 12 weiteren Tagen wurde entweder der Früh- oder der Nachmittagsberufsverkehr bewertet.

 

Zu 4.

Aus Kostengründen wurden die anfallenden Haltminuten für Kraftfahrer nicht ermittelt.

Eine diesbezügliche Auswertung würde Kosten von etwa je 5.000 € verursachen.

 

Zu 5.

Eine Messung bzw. Untersuchung der Luftbelastung wurde aus Kostengründen nicht vorgenommen. Hier  würden Kosten in Höhe von ca. 8.000 € entstehen.

 

Zu 6.

Nach Angaben des VIP (Verkehrsbetrieb in Potsdam) sind keine Verspätungen oder Verschlechterungen im Betriebsablauf, aufgrund des Kreisverkehrs, festgestellt worden.

 

Die Verwaltung wird in Form einer Mitteilungsvorlage in einer der nächsten Stadtverordnetenversammlungen über die Gesamtauswertung informieren.

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...