Antrag - 03/SVV/0658

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird nachdrücklich aufgefordert, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um unverzüglich Einsichtnahme in das Gutachten der Landesregierung zur Bäderplanung im Land Brandenburg zu erhalten. Die Stadtverordnetenversammlung ist unverzüglich über das Ergebnis einer Einsichtnahme zu informieren. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Schlussfolgerungen aus der gegenwärtigen Situation zu ziehen und dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 10. September eine Risikoanalyse für das weitere Vorhaben zum Freizeitbad in Drewitz vorzulegen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

Nachdem bekannt geworden ist, dass lokale Zeitungsredaktionen über den Entwurf des Gutachtens zur Bäderplanung im Land Brandenburg verfügen, gibt es keine Begründung mehr dafür, warum der Stadtverwaltung die Einsichtnahme in dieses Gutachten verwehrt werden sollte. Es liegt am Oberbürgermeister, diesen Anspruch der Stadt gegenüber der Landesregierung durchzusetzen und damit dem dringenden Handlungsbedarf zu folgen.

 

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