Beschlussvorlage - 03/SVV/0712
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (MBS)- Beitritt des Landkreises Teltow-Fläming in den Zweckverband für die MBS und - Änderung der Satzung des Zweckverbandes für die MBS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- 111
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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01.10.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Dem Beitritt des Landkreises Teltow-Fläming in den Zweckverband für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam zum 01.01.2004 wird zugestimmt.
- Der als Anlage beigefügten und
zu beschließenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem
Zweckverband für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam und dem
Landkreis Teltow-Fläming wird zugestimmt.
- Der als Anlage beigefügten Änderungssatzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam vom 04.08.2003 wird zugestimmt.
Erläuterung
Begründung:
Mit
Schreiben der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam vom 05.08.2003 wurde
der Oberbürgermeister gebeten, in die nächste Stadtverordnetenversammlung
Beschlussvorlagen zum Beitritt des Landkreises Teltow-Fläming in den
Zweckverband für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam und zur
Änderung der Satzung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse
in Potsdam einzubringen.
Gemäß § 14
Abs. 1 der derzeitig gültigen Satzung des Zweckverbandes i. d. F. vom 02. Mai
1994 (s. Anlage) bedarf die Änderung der Satzung des Zweckverbandes für die
MBS eines Beschlusses der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von vier
Fünfteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl und der Zustimmung der Vertretungen
der Verbandsmitglieder.
Gemäß § 15
Abs. 1 der derzeitig gültigen Satzung des Zweckverbandes i. d. F. vom 02. Mai
1994 können in den Verband weitere Mitglieder aufgenommen werden, auch
dies bedarf eines Beschlusses der Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von
vier Fünfteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl und der Zustimmung der
Vertretungen der Verbandsmitglieder.
zu 1.
Beitritt des Landkreises Teltow-Fläming zum 01.01.2004 in den Zweckverband für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
Die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse
in Potsdam hat, entsprechend der seitens der MBS zur Verfügung gestellten
Unterlagen, am 04. August 2003 auf Empfehlung des Verwaltungsrates der
Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam nach dessen Anhörung vom 22. Mai
2003 gemäß § 8 Abs. 4 Ziff. 2 BbgSpkG die Vereinigung der Kreissparkasse
Teltow-Fläming mit der Mittelbrandenburgischen Sparkasse in Potsdam
beschlossen. Der Beschluss der Zweckverbandsversammlung vom 04. August 2003,
Argumente und Daten der Sparkassen, welche der Verwaltung seitens der MBS
zugesandt worden sind, sind als Anlage beigefügt.
zu 2.
Änderung der Satzung
des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse
Die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes für die Mittelbrandenburgische Sparkasse
in Potsdam hat, entsprechend der seitens der MBS zur Verfügung gestellten
Unterlagen, auf ihrer Sitzung am 05. Juni 2003 die Änderung der
Zweckverbandssatzung zur Anpassung an die Muster-Verbandssatzung, die vom
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg in Abstimmung mit dem Ministerium
der Finanzen des Landes Brandenburg, auf Basis der gültigen Fassung des
Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) i. d. F.
der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S. 194) erarbeitet wurde,
beschlossen.
Die
Formulierungen sind mit dem Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSGV)
sowie dem Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg und dem Ministerium
des Innern des Landes Brandenburg abgestimmt worden.
Weiterer
Änderungsbedarf ergab sich aus dem Beitritt des Landkreises Teltow-Fläming in
den Zweckverband für die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam.
Die §§ 1, 4, 8, 12, 13, 14, 15 und 16 beinhalten die
wesentlichen Änderungen gegenüber der Satzung des Zweckverbandes für die
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam i. d. F. vom 02. Mai 1994 wie
folgend:
§ 1 Beitritt
des Landkreises Teltow-Fläming in den Zweckverband für die
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
§ 4 Jedes Mitglied entsendet vier Vertreter in die Verbandsversammlung, statt bisher fünf Mitglieder. Die vier Stimmen eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich abgegeben werden (Blockstimmrecht).
§ 8 Mit
einer Ladungsfrist von mindestens drei Wochen ist die Verbandsversammlung
einzuberufen.
§ 12 Der
verteilungsfähige Jahresüberschuss wird, wenn er nicht einer Rücklage zugeführt
wird, mit der Zustimmung der Verbandsversammlung nach dem im § 3 Abs. 1 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung festgelegten Anteil am Zweckverband
ausgeschüttet. Die interne Haftung der Mitglieder des Zweckverbandes richtet
sich nach § 6 Abs. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
§ 13 Die
Änderung der Satzung bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der satzungsmäßigen
Stimmenzahl sowie darüber hinaus der Zustimmung von drei Viertel der
Verbandsmitglieder.
§ 14 Veränderungen
im Mitgliederbestand, Beitritt und Ausscheiden sowie die Regelung der Haftung
wurden detaillierter formuliert.
§ 15 Zeit,
Ort und Tagesordnungen der Sitzungen der Verbandsversammlungen sind eine Woche
vor der Sitzung in der Märkischen Allgemeinen Zeitung und in den Potsdamer
Neusten Nachrichten bekannt zu machen.
§ 16 Die
Verbandsversammlung tritt am 01. Januar 2004 in Kraft.
Zur
besseren Nachvollziehbarkeit der Satzungsänderungen wurde eine von der
Beteiligungs-steuerung erarbeitete Synopse als Anlage beigelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,5 kB
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