Beschlussvorlage - 03/SVV/0722
Grunddaten
- Betreff:
-
Schiffbauergasse, Zentrum für Kunst und Soziokultur
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Frau Strassberger, Tel. 3245
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
|
Vorberatung
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23.09.2003
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.09.2003
| |||
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
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|
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01.10.2003
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das Nutzungskonzept und
das Raumprogramm des Zentrum für Kunst und Soziokultur (ZKS) werden als
Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Kommunalen
Kulturinvestitionsprogramm (KKIP) bestätigt.
2.
Die investiven Kosten
zur Errichtung des ZKS werden vorbehaltlich der abschließenden baufachlichen
Prüfung durch die zuständigen Ministerien und weiterer eigener Prüfung durch
die Stadt Potsdam bestätigt.
3.
Weitere Möglichkeiten
der Reduzierung der investiven Kosten sind intensiv zu nutzen. Der Kommunale
Mitleistungsanteil (KMA) ist auf einen Betrag von 6.962,8 T€ zu begrenzen
(vollständig aus Hauptstadtmitteln finanziert).
4.
Die Stadt Potsdam wird
bei Bewilligung der KKIP-Mittel die zweckentsprechende öffentlich – kulturelle
Nutzung der geförderten Bereiche für die Dauer der Zweckbindung sicher stellen.
5.
Die Darstellung der
derzeit kalkulierten Folgekosten nach dem Bericht der Kulturmanagement Bremen
GmbH (k.m.b.) wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt erklärt, auch hinsichtlich
der Folgekosten die Erfüllung des Förderzwecks für zunächst 5 Jahre nach
Fertigstellung des ZKS zu gewährleisten. Hierfür wird eine angemessene
Förderung der Freien Träger vorgesehen. Die von k.m.b. ermittelten Werte sind
dabei weiter zu begrenzen und abzusenken.
6.
Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, die Empfehlung der k.m.b. zur Anschubfinanzierung eines
notwendigen Standortmanagements zu überprüfen, Deckungsquellen für eine
erforderliche Finanzierung aufzuzeigen und die Organisationsstruktur zu
konkretisieren.
Erläuterung
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung der
Landeshauptstadt Potsdam hat im Juni 2002 die Sanierungssatzung für das
förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Schiffbauergasse beschlossen
(Sanierungssatzung vom 10.06.2002, veröffentlicht im Amtsblatt 07/02 vom
27.06.2002). Sanierungsziele sind die Entwicklung des integrierten
Kulturstandortes mit Theaterneubau und freien Kulturträgern sowie die
Ansiedlung zukunftsweisender Gewerbebetriebe.
Das
Bebauungs- und Nutzungskonzept für das „Zentrum für Kunst und Soziokultur“
(ZKS) basiert auf dem baulichen Grundgerüst des Standortes, die in ihrer
Geometrie auf die Berliner Straße ausgerichteten ehemaligen Militärgebäude des
Garde-Husaren-Regiments. Die ehemaligen Reitställe und Reithallen und weitere
Garnisongebäude stehen unter Denkmalschutz. Nutzungsstrukturell wird
entsprechend den Sanierungszielen die Entwicklung einer Nutzungsmischung aus
Kultureinrichtungen öffentlicher und freier Träger sowie aus zukunftsweisenden
Gewerbebetrieben angestrebt.
Ziel
ist es, für die verschiedenen zeitgenössischen Kunstsparten und deren
soziokulturelle Vermittlung ein regionales Kompetenzzentrum mit überregionaler
Ausstrahlung zu schaffen, das auch das Image von Potsdam verjüngt und starke
touristische Anziehungskraft entwickelt. Das Grundgerüst der
Kultureinrichtungen bilden die "freien Kulturträger" Waschhaus e.V.,
fabrik e.V. und T-Werk e.V. mit ihren vielfältigen Angeboten und Verbindungen.
Das ZKS im „integrierten Standort“ Schiffbauergasse wird damit weit über die
Grenzen der Stadt hinaus wirken.
Mit dem ZKS wird der strukturelle Bedarf für die seit über
einem Jahrzehnt erfolgreich professionell / semiprofessionell arbeitenden
freien Kulturträger, die auch überregionale bzw. internationale Wirkung
erzeugen, langfristig und nachhaltig abgedeckt. Auch weitere oder künftig
hinzuwachsende Initiativen solcher Ausrichtung und Qualität können diese offen
angelegte Infrastruktur nutzen. Sie finden hier Produktions- und
Aufführungsvoraussetzungen, verstärkt durch die herausragende Lage und das
unmittelbare Zusammenwirken mit gewerblichen Nutzungen und dem HOT. Die
Landeshauptstadt Potsdam sichert somit für ihre Bürger und Besucher ein
attraktives, vielfältiges zeitgenössisches Kulturleben und ein innovatives
kulturelles Produktions- und Beschäftigungsfeld, das zugleich erhebliche
positive Anstöße für Wirtschafts- und Kaufkraft für die Region entfaltet.
Zusammen mit den an anderer Stelle bereits gesicherten
Einrichtungen für Laien- und Amateurgruppen, spezielle Kinder- und
Jugendkulturarbeit und kleinere oder kleinste soziokulturelle Initiativen
(Treffpunkt Freizeit, „Bürgerhaus am Schlaatz“, Lindenpark, Kulturhäuser,
Zentrum für stud. Kulturarbeit usw.) kann damit die Landeshauptstadt Potsdam
ein gut ausgebautes, strukturiertes Netz für dieses gesellschaftlich wichtige
Aufgabenfeld vorweisen.
Gemäß des
Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2003 (DS 03/SVV/0112) zum
Raumprogramm, Planung und Mittelbeantragung für das Zentrum für Kunst und Soziokultur
(ZKS) am integrierten Kultur- und
Wirtschaftsstandort Schiffbauergasse wurden die Erstellung der
Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) und die dazu erforderlichen Planleistungen auf
Grundlage eines abgestimmten Nutzungskonzeptes und Raumprogramm beauftragt:
Das
Nutzungskonzept und das Raumprogramm wurden in mehreren Stufen entwickelt.
Ausgehend von Nutzung / Bestand der bereits langjährig genutzten Objekte wurde
in der ersten Stufe der Machbarkeitsstudie (August 2001) der Bedarf ermittelt
und funktionell in Umbau- und Erweiterungsplänen nachgewiesen. In der 2. Stufe
der Machbarkeitsstudie (Sommer 2002) wurde das Raumprogramm des sogen.
„Studiohauses“ auf den nun zur Verfügung stehenden denkmalgeschützten
„Schirrhof“ übertragen. Letztlich wurde notwendig, für das ZKS insgesamt eine
weitere flächenmäßige und kostenseitige Komprimierung des Raumprogramms
vorzunehmen, ohne kulturelle Funktionen und Auslastungen wesentlich zu
verringern.
Dies geschah
bei einem weiteren Workshop am 23. Januar 2003 und mit den jetzt vorliegenden,
noch einmal den baulichen, denkmalpflegerischen und finanziellen
Voraussetzungen angepassten Planungen der HU Bau.
(s. Anlagen 3, 4)
Die
notwendigen Planungsleistungen zur Erstellung der HU-Bau wurden
entsprechend dem Verhandlungsverfahren nach VOF ausgeschrieben, vergeben und
nach HOAI beauftragt.
Nach Auswahl
durch den Sanierungsträger Potsdam verblieben 24 Büros in der Wertung, die zur
Vorstellungsrunde eingeladen wurden.
Die
Auswahlkommission (bestehend aus Vertretern der Landeshauptstadt Potsdam,
Fachbereich Gebäude und Liegenschaftsmanagement, dem Geschäftsbereich Kultur
und dem Sanierungsträger Potsdam) kam zu einer Auswahl der vier
qualifiziertesten Bewerber.
Aufgrund der Vergabebeschwerde eines Bewerbers konnte bis zum April 2003
aus vergaberechtlichen Gründen keine Beauftragung der Büros erfolgen.
Entsprechend dem entwickelten Nutzungskonzept und dem Raumprogramm und
der darauf erstellten Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) wird ein qualifizierter Antrag
auf Förderung aus dem Kommunalen Kulturinvestitionsprogramm (KKIP)
gestellt. Diese Finanzierungshilfe speist sich aus Mitteln des Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Angesichts der besonderen Bedeutung des Projekts stellte das
MWFK bereits seit 1999 Mittel aus dem KKIP in Höhe von bis zu 4,3 Mio. € in
Aussicht, und hat seitdem diese Mittel jährlich übertragen.
Zur Vorbereitung der Planung, zur Integration des
Gesamtstandortes und zur Sicherung des laufenden Betriebs der freien Träger
wurden bereits im Jahr 2001 zusätzlich Fördermittel i.H. von 409.000 Euro aus
dem „Aufbauprogramm Kultur“ der Bundesregierung durch das MWFK bewilligt.
Hiermit wurden u.a. bauplanerische Machbarkeitsstudien für das ZKS, Gutachten
zu den wirtschaftlichen Grundlagen und den Folgekosten, Lärm- und
Verkehrsgutachten und das kulturtouristische Konzept, Planungen zur
integrierten Datenkommunikation, die Erstellung der Genehmigungsplanungen für
Waschhaus und Maschinenhalle sowie zahlreiche betriebssichernde Investitionen
und mehrere Workshops unter Beteiligung aller Träger, der Gremien und der
Zuwendungsgeber realisiert. Diese Vorarbeiten sind das Fundament der heute
vorliegenden Planungen nicht nur für das ZKS, sondern auch für weite Bereiche
des Gesamtstandortes.
Mit dem für die KKIP-Mittel zuständigen Fördergeber MWFK und
seinen beauftragten Einrichtungen wurden die Anforderungen und Modalitäten für
das Antrags- und Prüfungsverfahren zur Erlangung der KKIP-Fördermittel trotz
der Friktionen, die u.a. durch den Ausfall der LEG im Jahr 2002 entstanden,
stetig nachgeführt.
Letztlich konnte mit dem Fördergeber, trotz der weiteren
Verzögerung durch eine Vergabebeschwerde, ein zeitnahes Verfahren für die
Beantragung der KKIP- Fördermittel abhängig von dem durch den Sanierungsträger
Potsdam erreichten Planungsstand vereinbart werden.
Das weitere Verfahren wurde wie folgt koordiniert:
Das Raumprogramm, welches auch Grundlage für die
Antragstellung zum KKIP ist, wurde nach Bestätigung der Planungsaufträge durch
Beschluss der StVV vom 3.4.2003 (DS 03/SVV/0112) abgestimmt und an den
Fördergeber zur Vorprüfung übermittelt.
Nach Abstimmung in den kommunalpolitischen Gremien der
Landeshauptstadt und erfolgter Beschlussfassung in der StVV für das ZKS,
bestehend aus Nutzungskonzept und HU-Bau (beruhend auf dem abgestimmten
Raumprogramm), sowie dem Folgekosten- und Betreiberkonzept werden die
entsprechenden Unterlagen zur baufachlichen Prüfung und Bestätigung an den
Fördergeber weitergeleitet.
Nach Einreichung der ergänzenden Unterlagen beim Fördergeber
und Abschluss der baufachlichen Prüfung wird der vollständige KKIP-Antrag dem
EFRE-Ausschuss zum Sitzungsdatum am 9.12.2003 zur Entscheidung vorgelegt.
Bestandteil
des Antrages auf Förderung ist der Finanzierungsplan, d.h. neben der
Ausfinanzierung der Investition auch die Darstellung der Folgekosten und deren
Finanzierung für mindestens die nächsten 5 Jahre, sowie die Sicherstellung der
zweckentsprechenden öffentlichen, kulturellen Nutzung für die durch das KKIP
geförderten Bereiche des ZKS durch die Landeshauptstadt Potsdam.
Die
Ermittlung der Folgekosten erfolgte auf Grundlage des durch den
Sanierungsträger Potsdam beauftragten Berichts der Kulturmanagement Bremen GmbH
(k.m.b.) und den Ergebnissen von IQ-Consult vom 25.06.2003. Auf dieser
Grundlage muss der darüber hinaus gehende Finanzierungsbedarf für den sog.
„Ausbaubereich“ im Rahmen eines optimierten Betriebskonzepts durch verstärkte
eigenwirtschaftliche Betätigung, andere Zuflüsse und sonstige Zuschüsse gedeckt
werden, also in unternehmerischer Selbstverantwortung der Träger.
(s. Finanzielle Auswirkungen Folgekosten und Anlage 6)
Zur Sicherung des notwendigen
Standortmanagements, als Voraussetzung für die Betriebsfähigkeit dieses
Konzeptes, schlägt k.m.b. eine „Betriebsgesellschaft“ vor, die die in einer „Besitzgesellschaft“
gebündelten Liegenschaften aktiv vermarktet und technisch betreut, aus den
Einnahmen die laufende Bauunterhaltung sichert und das übergreifende Standort-
und Tourismusmarketing realisiert. Zur Sicherung dieser Aufgaben schlägt k.m.b
ab 2005 die einmalige Bereitstellung einer Anschubfinanzierung vor (aufgeteilt
in mehrere Jahresbeträge), mit dem Ziel, nach vollem Betriebsaufbau eine
selbsttragende Struktur und Rückflüsse an den bzw. die Gesellschafter (also in
erster Linie die Stadt) zu erreichen. Diese Rückflüsse sollen damit gegen den
Grundzuschussbedarf der Träger saldiert werden. Bis zum Zeitpunkt der
Geschäftsaufnahme eines derartigen Standortmanagement ist eine tragfähige
Zwischenlösung für die laufende Öffentlichkeitsarbeit und das vorbereitende
Marketing sinnvoll, um die Standortentwicklung voran zu treiben.
(siehe Anlage 6)
Fazit finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Investive Kosten:
Die Gesamtkosten für das Fördervorhaben „Zentrum für Kunst und Soziokultur“ (ZKS) betragen nach gegenwärtiger Kostenschätzung 21.935,6 T€. Diese finanzieren sich aus Städtebaufördermitteln (STBF), Mitteln des Kommunalen Kulturinvestitionsprogramm (KKIP), Privaten Investitionen und einem zu leistenden Eigenanteil der Stadt, der über Hauptstadtmittel finanziert wird. Im einzelnen sind dies für die Objekte:
|
KMA |
STBF |
KKIP |
Investorenanteil |
Waschhaus: |
844,3 T€ |
230,7
T€ |
728,8
T€ |
|
Pavillon: |
|
|
|
196,2
T€ |
Office: |
88,6
T€ |
87,9
T€ |
44,6
T€ |
89,3
T€ |
Bühne: |
172,6 T€ |
|
172,6 T€ |
|
Maschinenhalle: |
880,0 T€ |
238,6 T€ |
761,0 T€ |
|
Aktionshalle m. Foyer: |
1.773,5 T€ |
598,2 T€ |
1.474,3 T€ |
|
Pferdestall Nord/Ost 1: |
649,8 T€ |
497,0 T€ |
|
1.287,1 T€ |
Pferdestall Ost 2 (kultur): |
694,2 T€ |
214,5 T€ |
586,9 T€ |
|
Pferdestall Ost (gew.) |
182,3 T€ |
139,5 T€ |
|
199,0 T€ |
Pferdestall Süd 1 (kultur): |
1.339,7 T€ |
679,1 T€ |
1.000,2 T€ |
|
Pferdestall Süd 1 (gew.): |
|
|
|
410,2 T€ |
Quergebäude/Kunstraum: |
785,8 T€ |
186,7 T€ |
692,6 T€ |
|
Pferdestall Süd 2: |
911,7 T€ |
697,1 T€ |
|
552,4 T€ |
Schinkelhalle: |
345,4 T€ |
690,9 T€ |
|
815,6 T€ |
KKIP-Fördermittelobergrenze
übersteigender Anteil: |
1.181,0
T€ |
|
-1.181,0 T€ |
|
|
|
|
|
|
Summe: |
9.848,9
T€ |
4.260,2
T€ |
4.280,0
T€ |
3.549,8
T€ |
Eine Untersetzung nach Jahresscheiben wird in der Anlage 5 beigefügt.
Gegenwärtig ist ein Kommunaler Eigenanteil (KMA) von 6.962,8 T€ aus Hauptstadtmitteln gesichert. Es ergibt sich somit eine Unterdeckung in Höhe von 2.886,1 T€.
Der KMA ist daher auf den Betrag der zur Verfügung stehenden Hauptstadtmittel zu begrenzen (deckeln).
Diese Zielvorgabe soll insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Einwerbung einer bis zu 100 %-igen Hüllenförderung für die gewerblichen Bereiche (ca. 350 – 700 T€)
- Kosteneinsparung beim Innenausbau der durch KKIP-Mittel geförderten Bereiche (ca. 750 T€)
- Überprüfung der veranstaltungstechnischen Ausstattung und Einbeziehung möglicher Sponsorenmittel
- Überprüfung von Einsparpotentialen innerhalb der Gesamtmaßnahme Schiffbauergasse
Der gesamte Freiflächenbereich des Sanierungsgebietes Schiffbauergasse einschließlich der im Bereich des ZKS liegenden Freiflächen (u.a. Veranstaltungsplatz, Schirrhof, Strassenzüge) ist in der Gesamtfinanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet dargestellt. Die Finanzierung erfolgt mit Mitteln der Europäischen Union durch Brachflächenprogramm- und Städtebaufördermittel. Der kommunale Mitleistungsanteil wird aus Hauptstadtmitteln bedient, die dafür bereits mit Bescheid vom 10.12.2002 zugewiesen wurden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
28,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
22,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
45,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
29,5 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
35,5 kB
|