Antrag - 03/SVV/0534

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber der GEWOBA als Nacheigentümer von Garagengrundstücken in der Stadt sich für eine sozialverträgliche Lösung dahingehend einzusetzen, dass aus fiskalischer Sicht nur der unerschlossene Bodenwert in Betracht kommt.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Bei den Garagengrundstücken handelt es sich um Flächen, die seinerzeit von den Pächtern kultiviert worden sind. Aus dem Erfordernis von Parkflächen in dichtbesiedelten Wohngebieten sind Garagen entstanden, dessen Kosten zur Errichtung ausschließlich Nutzer getragen haben. Der damalige OB Platzeck hatte in einer persönlichen politischen Absichtserklärung in 2001 gegenüber den Betroffenen eine sozialpolitische Lösung zugesichert. Von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der Stadt Potsdam haben bemängelt, dass bei dem Verkauf an die GEWOBA der Bodenrichtwert im Sinne von erschlossenem Bauland bei der Kaufpreisermittlung zu Grunde gelegt wurde. Des weiteren wurde das Verfahren bei Verkäufen der öffentlichen Hand dahingehend nicht eingehalten, dass IHK-Sachverständige bei der Wertermittlung tätig werden müssen. Die Bewertung zum Verkauf erfolgte durch eine Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft. Bei künftigen Verhandlungen mit den Pächtern ist wertmäßig von unbebauten und unerschlossenen Grundstücken auszugehen.

 

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