Beschlussvorlage - 03/SVV/0574
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes SAN - P 0 5"Brandenburger Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Rahmsdorf, Tel. 3214
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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01.10.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.09.2003
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Erläuterung
Begründung:
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes SAN – P 05
„Brandenburger Straße“
Anlass
für die Aufstellung des Textbebauungsplanes SAN – P 05 ist die beabsichtigte
planungsrechtliche Sicherung der Brandenburger Straße als innerstädtische
Einkaufsstraße. Eng damit verbunden ist das Ziel der Sicherung und Erweiterung
der Funktionsfähigkeit der Innenstadt als gesamtstädtisches Einkaufzentrum.
Darüber hinaus soll der Textbebauungsplan der Steigerung der gewerblichen
Bedeutung des Bereiches dienen und gleichzeitig die dort historisch entwickelte
Wohnfunktion sichern.
Angesichts
der bisher realisierten Maßnahmen zur Verbesserung der Bausubstanz und des
Wohnumfeldes bergen diese attraktivitätssteigernden Erneuerungsaktivitäten die
Gefahr, städtebaulich unverträgliche Nutzungen anzuziehen und die Zielsetzung
einer gebietsverträglichen Bestandsentwicklung in baulicher, sozialer,
nutzungsstruktureller und wirtschaftlicher Hinsicht zu unterlaufen.
Das
Bebauungsplanverfahren ist zwingend geboten, um die erforderliche Sicherheit
zur beabsichtigten Ordnung und Verträglichkeit der städtebaulichen Entwicklung
zu schaffen.
Der
Bebauungsplan SAN – P 05 „Brandenburger Straße“ wurde bereits durch die
Stadtverordneten in der Sitzung am 10.04.2002 als Satzung beschlossen.
Die im
Anzeigeverfahren durch die zuständige Behörde gegebenen Hinweise sowie die dann
folgenden Änderungen der inhaltlichen Überlegungen im Rahmen der
Konkretisierung der Sanierungsziele für die innerstädtischen Sanierungsgebiete
haben zu einer erneuten
inhaltlichen Überarbeitung der Festsetzungsinhalte geführt.
Für den
geänderten Bebauungsplan wird eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange sowie eine erneute Offenlage erforderlich.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Nein
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten
können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen
Baurechte ausnutzt und Mittel für Projekte in den Haushalt der Stadt Potsdam
einstellt.
Die
Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem
Treuhandvermögen.