Beschlussvorlage - 03/SVV/0574

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Den Bebauungsplan SAN – P 05 „Brandenburger Straße“ gemäß § 3 Abs. 3 erneut

öffentlich auszulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

 

 

 

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes SAN – P 05

„Brandenburger Straße“

 

 

 

 

Anlass für die Aufstellung des Textbebauungsplanes SAN – P 05 ist die beabsichtigte planungsrechtliche Sicherung der Brandenburger Straße als innerstädtische Einkaufsstraße. Eng damit verbunden ist das Ziel der Sicherung und Erweiterung der Funktionsfähigkeit der Innenstadt als gesamtstädtisches Einkaufzentrum. Darüber hinaus soll der Textbebauungsplan der Steigerung der gewerblichen Bedeutung des Bereiches dienen und gleichzeitig die dort historisch entwickelte Wohnfunktion sichern.

 

Angesichts der bisher realisierten Maßnahmen zur Verbesserung der Bausubstanz und des Wohnumfeldes bergen diese attraktivitätssteigernden Erneuerungsaktivitäten die Gefahr, städtebaulich unverträgliche Nutzungen anzuziehen und die Zielsetzung einer gebietsverträglichen Bestandsentwicklung in baulicher, sozialer, nutzungsstruktureller und wirtschaftlicher Hinsicht zu unterlaufen.

 

Das Bebauungsplanverfahren ist zwingend geboten, um die erforderliche Sicherheit zur beabsichtigten Ordnung und Verträglichkeit der städtebaulichen Entwicklung zu schaffen.

 

Der Bebauungsplan SAN – P 05 „Brandenburger Straße“ wurde bereits durch die Stadtverordneten in der Sitzung am 10.04.2002 als Satzung beschlossen.

 

Die im Anzeigeverfahren durch die zuständige Behörde gegebenen Hinweise sowie die dann folgenden Änderungen der inhaltlichen Überlegungen im Rahmen der Konkretisierung der Sanierungsziele für die innerstädtischen Sanierungsgebiete haben zu  einer erneuten inhaltlichen Überarbeitung der Festsetzungsinhalte geführt.

 

Für den geänderten Bebauungsplan wird eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie eine erneute Offenlage erforderlich.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nein

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel für Projekte in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.

 

 

Die Finanzierung des Bebauungsplanes erfolgt durch den Treuhänder aus dem Treuhandvermögen.

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