Antrag - 03/SVV/0731
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhalt der Suchtberatung und Suchtprävention
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.10.2003
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20.10.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen:
Die Stadt
Potsdam erhält das bestehende Angebot der Suchtberatung und – prävention in
vollem Umfang.
Eventuelle
Kürzungen von Landesmitteln werden ab 2004 durch die Stadt übernommen.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, das bereits anberaumte
Interessenbekundungsverfahren abzubrechen.
Erläuterung
Begründung:
Derzeit verfügt die Stadt Potsdam über mehrere
zielgruppenspezifische Angebote der Suchtberatung und – prävention. Die
einzelnen Träger haben gerade durch verschiedene methodische Ansätze und die
Spezialisierung auf bestimmte Zielgruppen eine hohe Qualität in ihrer Arbeit
erreicht.
In der Sitzung am 03.09.03 beauftragte die
Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister einstimmig, ein Konzept zur
Suchtprävention und Suchtberatung in Potsdam zu erarbeiten. Dabei sollten
ausdrücklich auch Angebote der akzeptierenden und aufsuchenden Drogenarbeit
insbesondere mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.
Parallel zur Diskussion in der StVV und den Fachausschüssen
leitete die Stadtverwaltung ein Interessenbekundungsverfahren ein, das die
unterschiedlichen Träger und Angebote auf 2 Stellen für Beratung und 1,5
Stellen für den Bereich Prävention reduzieren soll. Es liegt auf der Hand, dass
damit die zielgruppenorientierte Angebotspalette nicht erhalten werden kann.
Insbesondere ist mit den Vorgaben des Interessenbekundungsverfahrens eine
aufsuchende Drogenarbeit nicht mehr möglich. Stattdessen verfolgt die
Stadtverwaltung offenbar die Idee, eine allgemeine Beratungsstelle für
Suchtfragen einzurichten. Damit steht das eingeleitete
Interessenbekundungs-verfahren im krassen Widerspruch zum Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung.
Der Erhalt der jetzigen Angebotsstruktur im Bereich Suchtprävention und Suchtberatung sichert eine optimale Betreuung von Menschen mit Suchtproblemen und die frühe Aufklärung gerade auch unter Kindern und Jugendlichen. Damit werden langfristig auch Kosten für die Stadt Potsdam gespart, die ansonsten z.B. für Therapieplätze entstehen. Derzeit verfügt die Stadt Potsdam über mehrere zielgruppenspezifische Angebote der Suchtberatung und – prävention. Die einzelnen Träger haben gerade durch verschiedene methodische Ansätze und die Spezialisierung auf bestimmte Zielgruppen eine hohe Qualität in ihrer Arbeit erreicht.