Antrag - 03/SVV/0730

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Stadtverordneten regelmäßig über die Beauftragung und Kosten von Gutachten zu informieren.

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Erläuterung

Begründung:

 

In den letzten Jahren werden viele Entscheidungen durch Gutachten vorbereitet. Eine hinreichende Information der Stadtverordneten über die Vergabe und Kosten für Gutachten erscheint daher angebracht.

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