Antrag - 03/SVV/0728
Grunddaten
- Betreff:
-
Kalkulatorische Begründung der Strompreiserhöhungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Einreicher*:
- Fraktion Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.10.2003
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20.10.2003
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der EWP GmbH werden
beauftragt, durchzusetzen, dass das Unternehmen den Stadtverordneten
kurzfristig eine kalkulatorische Begründung für die Erhöhung der Strompreise,
insbesondere der Sonderkundentarife „local energy“ vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Vor einigen Monaten begann die EWP die Sonderkundenverträge local energy zu kündigen und gleichzeitig neue Verträge zu höheren Preisen anzubieten. Das begründete die EWP mit steigenden Belastungen aus dem EEG und KWKG. Als sich unsere Fraktion in einer Kleinen Anfrage erkundigte, welche Vorteile die EWP als Betreiber von Kraftwärmekopplungsanlagen und Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz aus diesen Gesetzen zieht und inwieweit diese an die Stromkunden weitergegeben werden, berief sich die EWP plötzlich auf Betriebsgeheimnis und Schweigepflicht.
Unser Antrag
soll sicherstellen, dass die Stadtverordneten eine nachvollziehbare Kalkulation
der Strompreise erhalten, falls erforderlich auch nichtöffentlich.