Anfrage - 03/SVV/0720

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vor einem Jahr ist der Oberbürgermeister mit einem PDS-Antrag beauftragt worden, einen Generalpachtvertrag mit dem Kleingartenverband vorzubereiten und abzuschließen. Die dafür gesetzten Fristen sind deutlich überschritten.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wann wird der Generalpachtvertrag mit dem Kleingartenverband unterzeichnet?

 

 

Antwort:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wurde in ihrer Sitzung am 02.06.2003 über den Stand der Verhandlungen mit dem Kreisverband Potsdam der Gärtner und Siedler e. V. informiert und es wurden die offenen Punkte benannt, die einer Klärung zuzuführen waren.

 

Zwischenzeitlich haben weitere Verhandlungen stattgefunden, in deren Ergebnis durch die Stadt Potsdam ein aus ihrer Sicht ausverhandelter Vertrag entstanden ist, der dem VGS mit Schreiben vom 28.07.2003 in unterschriftsreifer Form zugegangen ist.

 

Durch den VGS wurden am 22.09.2003 zwei Exemplare eines Zwischenpachtvertrages an den Oberbürgermeister übergeben, die durch den VGS bereits unterschrieben worden sind, die jedoch wiederum Änderungen enthalten. Diese Änderungen werden zur Zeit geprüft. Dabei geht es um die Regelungen zur Abfallbeseitigung in den Kleingartenanlagen, um die Definition der Feuerwehrzufahrten und darum, dass der VGS nicht bereit ist, eine Auflistung der Spartenvorsitzenden als Anlage dem Vertrag beizufügen.

 

Nach vorläufiger Durchsicht der Unterlagen scheint es möglich, der Stadtverordnetenversammlung im Dezember einen Vertragsentwurf zur Bestätigung vorzulegen. Danach erfolgt die Unterzeichnung.

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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