Anfrage - 00/SVV/0825

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

Hat die Landeshauptstadt Potsdam infolge des Kaufs von UMTS-Lizenzen durch Unternehmen wie TELEKOM im Haushaltsjahr 2000 bzw. künftig Steuerausfälle zu verzeichnen?

 

 

Antwort:

Es ist richtig, dass die Landeshauptstadt Potsdam in Folge des Kaufs von UMTS-Lizenzen durch Unternehmen wie Telekom künftig Steuerausfälle insbesondere bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen haben wird. Die Mobilfunkunternehmen, die bei dieser Versteigerung den Zuschlag erhalten haben, können ihre Kaufpreise mit steuermindernder Wirkung bei der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer geltend machen, und zwar verteilt über einen mehrjährigen Abschreibungszeitraum. Hauptveranlagungszeitraum für das Jahr 2000 ist das Jahr 2002, so dass frühestens zu diesem Zeitpunkt mit den Steuerausfällen zu rechnen ist.

Die Höhe dieser jährlichen Steuerausfälle hängt von der Abschreibungsdauer ab, die derzeit noch ungewiss ist. Inwieweit diese Steuerausfälle tatsächlich auf das Potsdamer Steueraufkommen durchschlagen, ist nicht quantifizierbar. Die Höhe der Gewerbesteuereinnahme hängt dabei von weiteren Faktoren und insbesondere der Gewinnsituationen der einzelnen Unternehmen ab. Da betriebswirtschaftlich logisch zu erwarten ist, dass die UMTS-Lizenzen durch die Mobilfunkunternehmen nicht allein schon deshalb ersteigert wurden, um sie sodann steuermindernd geltend zu machen, sondern vielmehr die Unternehmen sich daraus in den folgenden Jahren höhere Gewinnerwartungen versprechen, kann dann im Umkehrschluss mit einem erhöhten Gewerbesteueraufkommen gerechnet  werden.

 

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Erläuterung

 

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