Anfrage - 00/SVV/0825
Grunddaten
- Betreff:
-
Steuerausfälle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Kutzmutz, Fraktion PDS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
01.11.2000
|
Beschlussvorschlag
Ich frage den
Oberbürgermeister:
Hat die Landeshauptstadt Potsdam infolge des
Kaufs von UMTS-Lizenzen durch Unternehmen wie TELEKOM im Haushaltsjahr
2000 bzw. künftig Steuerausfälle zu verzeichnen?
Antwort:
Es ist richtig, dass die
Landeshauptstadt Potsdam in Folge des Kaufs von UMTS-Lizenzen durch Unternehmen
wie Telekom künftig Steuerausfälle insbesondere bei der Gewerbesteuer zu
verzeichnen haben wird. Die Mobilfunkunternehmen, die bei dieser
Versteigerung den Zuschlag erhalten haben, können ihre Kaufpreise mit
steuermindernder Wirkung bei der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer
geltend machen, und zwar verteilt über einen mehrjährigen
Abschreibungszeitraum. Hauptveranlagungszeitraum für das Jahr 2000 ist das Jahr
2002, so dass frühestens zu diesem Zeitpunkt mit den Steuerausfällen zu rechnen
ist.
Die Höhe dieser jährlichen
Steuerausfälle hängt von der Abschreibungsdauer ab, die derzeit noch ungewiss
ist. Inwieweit diese Steuerausfälle tatsächlich auf das Potsdamer
Steueraufkommen durchschlagen, ist nicht quantifizierbar.
Die Höhe der Gewerbesteuereinnahme hängt dabei von weiteren Faktoren
und insbesondere der Gewinnsituationen der einzelnen Unternehmen ab. Da betriebswirtschaftlich
logisch zu erwarten ist, dass die UMTS-Lizenzen durch die Mobilfunkunternehmen nicht
allein schon deshalb ersteigert wurden, um sie sodann steuermindernd geltend zu
machen, sondern vielmehr die Unternehmen sich daraus in den
folgenden Jahren höhere Gewinnerwartungen versprechen, kann dann im
Umkehrschluss mit einem erhöhten Gewerbesteueraufkommen gerechnet werden.