Anfrage - 00/SVV/0850

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Ergebnis der am 04.Oktober 2000 beschlossenen Drucksache 00/0610 wird mit dem Treffpunkt Freizeit auch die dortige Sporthalle mit 200 m2 Nutzfläche aufgegeben. Nachdem    beim   Abriss   des    Ernst-Thälmann-Stadions    bereits    gegen    §    5   Abs.2  Sportfördergesetz   des   Landes   Brandenburg   und   die   städtische   Sportfördersatzung verstoßen worden ist, frage ich den OBM:

Wie wird gesichert, dass die von Eltern-Kind-Sportgruppen Jugendlichen und Senioren genutzte Sporthalle am Treffpunkt Freizeit erst nach Schaffung einer angemessenen Ersatzsportstätte abgerissen werden darf ?

 

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Erläuterung

 

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